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Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Autor
Thema: Dualer Staatsangehoerigheit PY? (Gelesen 1412 mal)
JustNow2
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Beiträge: 579
Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #19 am:
Oktober 08, 2007, 06:24:38 »
Überall hingehen (innerhalb SA) mag ja sein ...... aber sie können definitiv nicht bleiben, wo es ihnen grad gefällt.
Und darum geht es doch!
DAS macht (u. a.) den Unterschied zum EU-Bürger, dem die Wohnsitznahme innerhalb der Union de facto nicht verwehrt werden kann!
Im übrigen sind Einreise-und Aufenthaltsbestimmungen (für Südamerikaner) in die EU durchaus sehr restriktiv.
Ich hatte vor ca. 4 Jahren (auf Teneriffa) eine venezolanische Hausangestellte, die mit ihrer Familie (Mann u. Kind) eingereist war.
Sie hatte in Spanien einen Onkel und hätte wegen "familiärer Verbindungen" bleiben können, während der Ehemann derartiges nicht vorzuweisen hatte und auch keinen festen Job (als Voraussetzung für das Bleiberecht) fand.
Ergebnis: Die Familie musste nach knapp einem dreiviertel Jahr alles einpacken und zurück nach Caracas, obwohl zwischen den Kanaren und Venezuela seit jeher die denkbar engsten Bande bestehen.
Will damit sagen:
Woanders wären sie womöglich noch schneller abgeschoben worden.
Soviel zum "Wert" eines Passes, ganz gleich aus welchem SA-Land!
JustNow
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johandevri
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Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #18 am:
Oktober 08, 2007, 09:03:57 »
Zitat von: JustNow2 am Oktober 06, 2007, 02:33:27
Im Zusammenhang mit einem hier - hoffentlich nur hypothetisch - in Betracht gezogenen Wechsel der Staatsbürgerschaft, sollte nicht nur der Verlust des sozialen Netzes in D. wahrgenommen werden, sondern auch der damit einhergehende Verzicht auf (fast) einzigartig liberale Aufenthalts- und Reisebestimmungen, die einem EU-Bürger bspw. mit in die Wiege gelegt werden.
Jeder Südamerikaner kann doch nur davon träumen, sich jederzeit und uneingeschränkt in einem anderen Land (seines Kontinents) aufhalten zu dürfen.
Eine problemlose Wohnsitznahme in Europa sonstwo auf dieser Welt kann er sich erst recht abschminken.
Will damit sagen:
Einen (bspw.) deutschen Pass gegen einen von PY zu tauschen, verdient nicht einmal diskutiert zu werden.
JustNow
Die meisten Sued-Amerikaner koennen ueberall hingehen in Sued-Amerika...sogar die Colombianos. Problem ist naturlich die Einreise in der EU;-)
Wie die Sache jezt aussieht koennen da nur (bis zu 90 tage) die Brasis,Argintinier,Chilenos,Uruguaer und die Paraguayer hin fahren OHNE Visum.
Fuer die USA muessen die allesamt ein Visum haben......
mfG
Johan
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mamodent
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Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #17 am:
Oktober 07, 2007, 03:03:12 »
Hallo JustNow2 ,Du hast gesprochen, sonst gibt es nichts mehr dazu zu sagen. Indiskutabel, den Deutschen Pass abzugeben.
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Mensch bleiben. Leben und Leben lassen.
JustNow2
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Beiträge: 579
Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #16 am:
Oktober 06, 2007, 02:33:27 »
Im Zusammenhang mit einem hier - hoffentlich nur hypothetisch - in Betracht gezogenen Wechsel der Staatsbürgerschaft, sollte nicht nur der Verlust des sozialen Netzes in D. wahrgenommen werden, sondern auch der damit einhergehende Verzicht auf (fast) einzigartig liberale Aufenthalts- und Reisebestimmungen, die einem EU-Bürger bspw. mit in die Wiege gelegt werden.
Jeder Südamerikaner kann doch nur davon träumen, sich jederzeit und uneingeschränkt in einem anderen Land (seines Kontinents) aufhalten zu dürfen.
Eine problemlose Wohnsitznahme in Europa sonstwo auf dieser Welt kann er sich erst recht abschminken.
Will damit sagen:
Einen (bspw.) deutschen Pass gegen einen von PY zu tauschen, verdient nicht einmal diskutiert zu werden.
JustNow
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johandevri
Gast
Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #15 am:
September 27, 2007, 05:22:07 »
Also wie es in Deutschland ist weiss ich nicht da ich ja nur WOHNE in D...und arbeite in NL....und auch Niederlaender bin . (ich wohne in einen Grenzort in NRW und hier ist fast 20% der Einwohner Niederlaender!)
Ich kann mir vorstellen das die Regierung in der Zukunft Plaenne macht um Abwanderungen vor zu beugen. Auch in Holland dauert es nicht mehr lange und man muss da bis zom 67 oder 68 Lebensjahr arbeiten um seine Rente zu bekommen. Weiterhin wirdt unser Renten system immer mehr gefaerdet dadurch das immer weiniger Leute einzahlen....einfach weill es immer weiniger Kinder gibt.
Auch der ganze Index Gedanke spielt mit.....also wenn man denn ausserhalb der EU lebt (PY!) kann ich mir vorstellen das die nicht 100% auszahlen sondern nur (ich sag mal was...) 40% oder so.....
In ganz West-Europa kommen immer mehr Aeltere Menschen und es werden immer weiniger Kinder geboren....frueher oder spaeter muss dies zu Problemen leiten. Das kann ja nicht anders sein! Wenn ich da so die neuen Buendeslander ansehe......dann wisst ihr schon was ich meine;-) zB in Sachsen und Sachsen-Anhalt sind bereits so weinig Frauen das einige Gemeinden sogar Zuschuesse geben fuer junge Frauen die da wohnen kommen..!!!
Also ich schliesse mich an vorgehenden Postern an....und werde meinen NL reisepass NICHT aufgeben. Bis jezt brauchten Paraguayanern KEIN Visum fuer die EU (bis zu 90 tage aufenthalt) aber das kann sich ja schnell aendern......wie mann ja auch in 2006 gesehen hat mit Bolivianern;-) Die muessen jezt auch ein Visum haben fuer weiniger denn 90 Tage in der EU aufenthalt. Einwohner von Kolumbien,Peru,Ecuador,DR und Kuba muessten schon viel laenger ein Visum haben um rein zu kommen.
Wenn mal was richtig schief gehen sollte in PY koennten wir zuerruck gehen nach Deutschland (oder NL)......und mit NUR einen PY Pass wuerde die viellicht NICHT mehr gehen;-)
mfG
Johan
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suppedo
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Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #14 am:
September 27, 2007, 04:52:20 »
Hallo.
Wer mag, kann es ja aus dem aktuellen Gesetz für Deutschland auslesen:
SGB II neueste Fassung
für Menschen bis 65 Jahre.
SGB XII neueste Fassung
für Menschen ab 65 Jahre oder nicht Erwerbsfähige.
Wer sich die ganze Palette der sogenannten Hängematte, oder wie es hier hiess: Schürze Auf halten Möglichkeit, lesen möchte ist
hier
richtig.
Ich kann die Menschen immer nur warnen, sich das alles zu leicht vorzustellen oder gar verächtlich zu behandeln. Deutschland und die Deutschen sollten stolz sein, sich so ein Gesetz leisten zu können. Dafür haben haben viele Generationen viel geleistet. Deutschland macht es sich eben NICHT so einfach, wie z. B. Paraguay. Obwohl man manchmal meinen möchte, es ist auf dem besten Weg dorthin.
Es ist an den Stammtischen inzwischen auch weniger geworden mit den Hetztiraden gegen SGB II Empfänger. Viele Rentner, die auf einmal mit weniger Rente da stehen als sie zum Leben brauchen, UND sich das so nie vorstellen konnten, weil man zahlte ja ein Leben lang Beiträge, sind ganz leise. Zu viele der Hetzer sind inzwischen selbst betroffen.
In diesem Zusammenhang fällt mir, auch wenn es nicht passt, wieder eine Sitzung des Gemeinderates ein, in der es um die Bezahlung von Kindergartenplätzen und Seniorenbetreuung ging. Es gab eine Liste, wer was zahlt und wer die sogenannte Nullnummer fährt, also Mindestbeiträge oder sogar Zuschüsse der öffentl. Kassen.
Nullnummer ist auch kein oder aber geringer Beitrag. Hier war die Creme de la Creme der Gemeinde vertreten. Findige Steuerberater können ein solides Einkommen wirklich fast gen Null rechnen. Diese armen, armen M-Klasse Fahrer. Lohnabhängig Beschäftigte haben es da einfacher, können sich den Weg zum Steuerberater sparen: Jahreslohnbescheinigung auf den Tisch legen und latzen. Meist volle Beiträge. Oft sogar Radfahrer, weil es zum Auto NICHT reicht.
Viel Spass
ciao
suppedo
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harry
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Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #13 am:
September 27, 2007, 03:56:43 »
Zitat von: crow am September 26, 2007, 10:19:00
Nach einer gewissen Zeit im Ausland verlierst du den Anspruch auf Sozialleistungen. Du kannst doch nicht ernsthaft glauben das die Sozialsysteme dich nach 10 Jahren Paraguay ohne Probleme aufnehmen.
das ist definitiv falsch.
gruss
harry
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mamodent
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Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #12 am:
September 27, 2007, 02:32:26 »
Hallo " CROW " ja das ist so und bleibt hoffentlich auch so.
Wenn ich in DE etwas strafrechtliches verbrochen hätte , also Mord und Totschlag, und " Paraguayer " werde, bin ich vor dem Deutschen Gesetz geschützt ?
Oder nur solange, wie ich mich dann in PY aufhalte. Ich meine also richtig was verbrochen habe, keinen Mahnbescheid oder sowas.
Herbert sag mal was dazu. Ist das so richtig.
mamodent
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JustNow2
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Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #11 am:
September 26, 2007, 10:56:30 »
Crow,
wie kommst Du bloss darauf?
Solange Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hast Du bei Deiner Rückkehr nach D. vollen Anspruch auf Sozialleistungen.
Auch wenn nicht die von Dir zitierten 10, sondern 30 oder mehr Jahre, dazwischen liegen!
Ist doch gar keine Frage; anderenfalls müsste der Gleichheitsgrundsatz abgeschafft werden.
Daraus folgt, dass jeder ein Idiot ist, der die Staatsbürgerschaft eines Dritte-Welt-Landes annimmt, weil er DANN nicht mehr ohne weiteres in den Schoss der (deutschen) "Familie" zurückkehren und die Schürze aufhalten kann.
Völlig richtig, was Mamodent dazu sagt!
JustNow
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crow
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Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #10 am:
September 26, 2007, 10:19:00 »
Nach einer gewissen Zeit im Ausland verlierst du den Anspruch auf Sozialleistungen. Du kannst doch nicht ernsthaft glauben das die Sozialsysteme dich nach 10 Jahren Paraguay ohne Probleme aufnehmen.
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mamodent
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Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #9 am:
September 26, 2007, 10:02:37 »
Hallo, also für meine eingazahlten Rentenbeiträge würde ich den Pass nicht abgeben. Also die Statsbürgerschaft abgeben.
Es bleiben auch immer noch die Vorteile einer minimum Einnahme in DE, in Form von Harz 4 und dadurch auch Krankenkasse usw. Welches Land bietet das schon.
mamodent
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JustNow2
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Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #8 am:
September 26, 2007, 08:56:27 »
Dieses Risiko hast Du bei JEDER Investition, innerhalb eines anderen Währungsgebietes.
Kann Dir umgekehrt bei Anlage in Guarani auch passieren.
Gegen extreme Verwerfungen sind auch Hartwährungen nicht gefeit!
Beispiel:
Parität des EUR( kurz nach seiner Einführung) zum US-Dollar = 0,87 USD, bzw. heute = über 1,40 USD.
Nicht einmal exportorientierte Grossunternehmen sind in der Lage, sich langfristig gegen derartige Schwankungen zu schützen.
Wie mag es da wohl um den Einzelanleger bestellt sein?
JustNow
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Espatopy
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Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #7 am:
September 26, 2007, 07:51:04 »
wenn Du daran glaubst,dass das deutsche Rentensystem so oder
ähnlich noch lange funktioniert....mag sein.
Mit eine Summe könntest Du es für Dich wahrscheinlich
passender investieren...und gleichzeitig eine rentenartige
Auszahlung vereinbaren.
Problem auch:was machst Du,wenn Deine kosten
in Guaranie sind...und Deine Einnahmen in Euro durch
Wechselkursverschlechterung immer geringer wird.
Hast Du das berücksichtigt?
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harry
Gast
Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #6 am:
September 26, 2007, 06:27:41 »
Zitat von: crow am September 26, 2007, 06:16:16
Deutsche die eine außereuropäische Staatsangehörigkeit annehmen bekommen ihren eingezahlten Rentenbeiträgen ohne Arbeitgeberanteil ausgezahlt…………Zwangsläufig wird das Rentensystem geändert, entweder Einheitsrente oder ein für Paraguay entsprechender Rentenindex gesetzt. Die Abgabe der deutschen Staatsangehörigkeit kann im Einzelfall ein Vorteil sein.
also ich würde meine rente nicht auszahlen lassen, also auf einen schlag. ich ziehe es vor, dann eine monatliche rente zu behiehen. ich sehe in deinem "vorschlag" keinen vorteil sondern nur nachteile.
gruss
harry
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crow
Gast
Re: Dualer Staatsangehoerigheit PY?
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Antwort #5 am:
September 26, 2007, 06:16:16 »
Deutsche die eine außereuropäische Staatsangehörigkeit annehmen bekommen ihren eingezahlten Rentenbeiträgen ohne Arbeitgeberanteil ausgezahlt…………Zwangsläufig wird das Rentensystem geändert, entweder Einheitsrente oder ein für Paraguay entsprechender Rentenindex gesetzt. Die Abgabe der deutschen Staatsangehörigkeit kann im Einzelfall ein Vorteil sein.
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