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Autor Thema: Firmengründung und Rechtsformen  (Gelesen 646 mal)
aisa
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« Antwort #5 am: März 13, 2007, 07:11:04 »

Ich bin mit meiner Mini - AG sehr zufrieden. Kostet zwar jährlich etwa 100 Euro für die Publikation der Hauptversammlung und Trinkgeld für den Finanzbeamten, ist aber für mich die beste Lösung. Besonders für die Scheidung ist die AG vorteilhaft.

HH
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Konstrukteur
Gast
« Antwort #4 am: März 12, 2007, 02:13:23 »

Hallo Justnow,

vielen Dank für deinen umfangreichen Beitrag. Der dürfte eigentlich alle wesentlichen Fragen beantworten! Mit so ein „Glanzstück“ habe ich eigentlich nicht gerechnet!!!

Gruss

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JustNow2
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« Antwort #3 am: März 12, 2007, 01:06:07 »

Hallo Konstrukteur,

warum sollten sich die PY-Kriterien von denen in anderen Regionen unterscheiden?
Die Um- und Vorgehensweise bei identischen Unternehmensformen ist überall annähernd gleich.
Da, wo es GmbH´s überhaupt gibt, ist die Haftung auf das Stammkapital (das ledigl. der Höhe nach unterschiedlich ist) auch ausnahmslos gewährleistet.
Ganz gleich ob das "Ding" GmbH, S. L., Ltd. (Limited), Corp. Incorp. oder sonstwie heisst.

Ob man sich dafür, oder dagegen entscheidet, hängt  AUSSCHLIESSLICH  davon ab, was man zu tun beabsichtigt.

Hast du ein Hochbauunternehmen, oder führst risikobehaftete Aufträge aus, kommst du an der haftungsbeschränkten GmbH oder AG nicht vorbei.
Wenn deine Leute bei der Bauausführung Murks machen, oder der Bauleiter lässt sich schmieren und arbeitet Hand in Hand mit ausführenden Firmen und/oder Subunternehmen, hast du die Gewährleistungsansprüche am Hals und gehst unter Umständen baden.
Über eine etwaige Betriebshaftpflichtvers. kommst du da nicht weiter!

Wenn du aber, um beim Hotel zu bleiben, einen Beherbergungsbetrieb führst, sieht die Sache ganz anders aus.
Was kann da schon passieren?
Lässt sich gut als Einzelunternehmen führen (für das der Inhaber dann natürlich voll haftet).
Aber, das kann er auch, weil etwaige Risiken überschaubar sind.


Kurzum:
Wenn Regresse, die dir u. U. die Luft zum Atmen nehmen, auf dich zukommen könnten, dann GmbH, oder AG, oder GmbH & Co. KG.
Oder, du mietest ein Ladenlokal an und dein Geschäft läuft dort wie eine Bombe; dann auch ´ne GmbH, damit dich der Vermieter weder bei Vertragsverlängerung, noch evtl. Verkauf, erpressen (und die Hand weit aufhalten) kann.
Du verkaufst dein Geschäft dann durch Übertragung der Gesellschafteranteile und brauchst weder den Vermieter noch sonst jemanden zu fragen, weil sich am Status seines Vertragspartners (seines   Mieters = der juristischen Person eben)  nichts ändert.

Also, in denjenigen Regionen, in denen auch Ausländer nicht mit Restriktionen bedacht werden (wie  PY) gelten NUR  wirtschaftliche Gesichtspunkte.

In deinem Falle, da du erwähntest, dir die Frage (Ges. ja oder nein) schon gestellt zu haben, antworte ich:
Mach´s auf jeden Fall, sofern es keine gravierenden steuerl. Nachteile zur Folge hat.
Wird aber kaum der Fall sein und der Vergleich zw. Körperschaft- und Einkommensteuer lässt sich ja ruck zuck klären.
Die S. L. kostet (fast) nichts und von Stund an bist du einfach freier.

Zum Schluss ein Beispiel:

In Spanien verfügen enorm viele Deutsche über Grundbesitz.
Kaum einer macht sich Gedanken darüber, was im Falle des (seines) Ablebens passiert.
Man verlässt sich darauf, alles testamentarisch geregelt zu haben.
Für die Erben gibt´s dann das böse Erwachen.
Wesentlich höhere steuerl. Belastung als (sogar) in D. weil KEINE (!) Freibeträge existieren.
Ist nicht selten so, dass gerade mal 25% des Verkehrswertes verbleiben (ganz ähnlich verhält es sich übrigens in den USA).

Dabei wäre die Lösung doch ganz einfach.
Man gründet eine Gesellschaft, in deren Namen Vermögenswerte, auch Immob. natürlich,  erworben werden und überträgt die Gesellschaftanteile schon vorsorglich, ggf. auch erst bei dem Eintritt  bestimmter Bedingungen.
Wer diesen ersten, wichtigen Schritt verpennt hat, holt alles nach und zahlt dann ein bißchen
mehr, denn schlimmstenfalls fallen nochmals Grunderwerbteuer und Notar- nebst Grundbuchkosten an. Ein Klacks zu dem, was man sich erspart.

Aber, vielleicht entstehen ja nicht einmal Mehrkosten.
In Spanien (Kanaren) sind derartige Aktionen, fast gänzlich von der Grunderwerbsteuer freigestellt, sofern die Übertragung auf eine Ges. mit gleichzeitig vorzunehmender  Erhöhung des Gesellschaftskapitals einhergeht.

Lächerlich einfach und brieftaschenfreundlich.
Das Problem ist leider, dass sich kaum jemand mit derartigen Fragen auseinandersetzt und unnötigerweise eine Riesenkohle vernichtet wird, obwohl sich dieses Fiasko doch ganz elegant, vor allem aber legal, vermeiden liesse.

JustNow2
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Konstrukteur
Gast
« Antwort #2 am: März 12, 2007, 09:36:23 »

Hallo Justnow,

ausführlich kann so ein komplexes Thema sicherlich nicht in einem Forum besprochen werden. Ich finde jedoch, dass man anhand von einigen Beispielen Ideen aufzeigen könnte. Diese Ideen sollten dann aber von „Fachleuten“ kommen, dazu zähle ich mich nicht.

Vor langer Zeit stand ich auch vor der Entscheidung welche Rechtsform die beste ist und da bin ich mir immer noch nicht 100% sicher, obwohl ich mich persönlich bei entsprechenden Stellen erkundigt habe. Problematisch wird es immer, wenn zwei oder mehr unterschiedliche Antworten kommen.

Aber wie soll der zukünftige Einwanderer mit der Problematik umgehen?
Wie entscheidet sich der neu Eingewanderte, nach welchen Kriterien (speziell Paraguay) soll er vorgehen?

Gruss

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JustNow2
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« Antwort #1 am: März 12, 2007, 09:16:26 »

Konstrukteur,

gut und schön, die im spanischsprachigen Raum in Betracht kommenden Gesellschaftsformen, einschl. der deutschen Enstsprechungen aufzuzeigen.

Richtig interessant wird es allerdings erst wenn man sich mit Vor- und Nachteilen (der jeweiligen Rechtsformen) befasst, wobei es interessanterweise nicht nur um Handelsgeschäfte geht, sondern durch das Vorschalten geeigneter Gesellschaften, sich auch vielfältige andere Möglichkeiten ergeben.
Bspw. könnten enteignungsähnliche Belastungen bei Erbfolgeregelungen gänzlich ihren Schrecken verlieren.

Das Thema ist keineswegs trocken; aber enorm umfangreich.
Bin deshalb nicht sicher, ob es im Forum auch ankommt, oder sich in befriedigender Weise überhaupt abhandeln lässt.

Dabei fällt mir ein:
Vor einigen Monaten, ging es um ein Immo-Projekt für ältere Menschen.
Dabei wurde völlig zu Unrecht getönt, wie unseriös es doch sei, dafür eine Konstruktion, einen Mantel eben, gewählt zu haben, der auf eine Haftungsbeschränkung der Initiatoren abzielt.

Völliger Blödsinn natürlich (hatte ich so, oder ähnlich damals auch geschrieben) denn jeder Kaufmann, würde doch verantwortungslos handeln, wenn er die legale Möglichkeit (s)einer Haftungsbeschränkung  ignoriert und aufgrund eines evtl. Fehlschlages, den Rest seiner Tage im wirtschaftlichen Abseits verbringt.

Wohlgemerkt:
Ich spreche von der Wahrnehmung legaler Möglichkeiten, durch Einsatz einer S. A. / Aktiengesellschaft,  S. L. / GmbH oder einer Cooperative / Genossenschaft und nicht zuletzt auch der in D. häufig anzutreffenden GmbH & Co. KG, bei der man innerhalb der KG den eigentlich notwendigen Vollhafter (Komplementär) kurzerhand durch eine mit Haftungsbeschränkung ausgestattete GmbH ersetzt hat.

Findige Konstruktion übrigens, bei der eine, von den Schöpfern des Handelsgesetzbuches (HGB), so wohl nicht beabsichtigt gewesene Lücke genutzt wurde.

JustNow2
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Konstrukteur
Gast
« am: März 12, 2007, 07:59:06 »

Firmengründung und Rechtsformen
   

Das Thema hatten wir mal vor längere Zeit, ist dann aber irgendwie eingeschlafen!

Irgendwann steht jeder Einwanderer mit gewerblichen Gedanken vor der Frage, welche Rechtform für die jeweilige Branche und persönlichen Investition am besten ist.

Hier ein Auszug der jeweiligen Formen:

Paraguay               Deutschland

Sociedad de responsabilidad limitada                                        GmbH
Sociedad An?nima                                                                     AG
Sociedad en comandita                                                              KG
Sociedad colectiva                                                                     OHG
Sociedad cooperativa                                                                 Gen.
Sociedad accidental ? en participaci?                           Stille Gesellschaft

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