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Nachricht an den Geschäftsführer der HKM Henning Höltei
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Autor
Thema: Nachricht an den Geschäftsführer der HKM Henning Höltei (Gelesen 449 mal)
aisa
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Re: Nachricht an den Geschäftsführer der HKM Henning Höltei
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Antwort #2 am:
März 10, 2007, 12:28:31 »
Ich meine damit daß von CSJ bei der Casacion nicht mehr festgestellt werden kann daß es sich um eine falsche Anzeige handelt. Es kann nur mehr die Verjährung statt gegeben werden.
Die Staatsanwaltschaft kann das auf Grund von einer Anzeige schon.
Mir ist das auch egal ob der Höltei das liest oder nicht. Er ist jedenfalls für die Folgen verantwortlich. Ich habe ihm das als e-mail geschickt.
HH
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oli
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Re: Nachricht an den Geschäftsführer der HKM Henning Höltei
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Antwort #1 am:
März 10, 2007, 11:22:17 »
Zitat
"Leider kann auch nicht mehr festgestellt werden daß Ihre Anzeige eine falsche Anzeige war."
Ich habe den Eindruck, dass sich das irgendwie widerspricht.
Glaubst Du der Hoeltei liest das?
Gruss
oli.
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aisa
Der Paraguayexperte mit 19 Jahre Erfahrung
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Nachricht an den Geschäftsführer der HKM Henning Höltei
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am:
März 09, 2007, 10:13:24 »
Lieber Henning Höltei,
nach langer Zeit möchte ich mich mit zwei Angelegenheiten wieder an Sie wenden.
1.
Ich habe mehrmals gehört daß Sie an Personen die sich bei der AHK über mich erkundigen die Information weitergeben daß ich vorbestraft sei.
Wenn Sie sich dabei auf die Verurteilung wegen Falscher Anzeige die sich auf Ihre Falsche Anzeige gegen mich begründet, so kann ich Ihnen mitteilen daß diese Verurteilung schon seit über zwei Jahren verjährt ist und somit nie mehr rechtskräftig werden kann. Leider kann auch nicht mehr festgestellt werden daß Ihre Anzeige eine falsche Anzeige war.
Sollten Sie weiterhin diese falsche Behauptung verbreiten, wäre ich gezwungen eine Klage wegen Verleumdung gegen Sie anzustrengen.
Ich empfehle Ihnen daher die Verbreitung dieser falsche Behauptung zu unterlassen.
2.
Wie schon oben beschrieben war Ihre Anzeige gegen mich eine Falsche Anzeige. Daraus ergibt sich für mich das Recht gegen Sie und Ihrem Anwalt Kronawetter eine Strafanzeige zu erstatten und entsprechenden Schadenersatz zu fordern.
Ich möchte Ihnen nun vorschlagen von sich aus einen entsprechenden Schadenersatz anzubieten sodaß ich auf die Erstattung einer Anzeige verzichten kann.
Sie sollten dabei bedenken daß ich seit dem Jahr 2001 nicht mehr ausreisen kann und seit drei Jahren meine Zulassung als Rechtsanwalt nicht bekomme. Dadurch ist mir ausser dem moralischen Schaden auch ein erheblicher Finanzieller entstanden.
Ein Frist bis Ende März dieses Jahres sollte für Ihr Angebot ausreichend sein. Ab April werde ich dann mit der Strafanzeige und Schadenersatzklage meine Rechte fordern sofern es bis dahin nicht zu einer Einigung kommen sollte.
Sie sollten sich bei Ihrer Entscheidung nicht auf Ihre Freunde bei der Justitz und auf Ihre Anwälte verlassen denn wie Sie schon gesehen haben verusacht das nur hohe Kosten und führt zu keinem Erfolg. Besonders Adolfo Kronawetter, Osvaldo Granada, Marcial Bordas, Franzisco Fleitas und Olav von Brandenstein sollten Sie nicht mehr in Ihr Rechtsanwaltteam mit einbeziehen, denn diese Anwälte haben Ihnen und der AHK wegen fehlenden Rechtskenntnissen nur geschadet.
Ich hoffe daß Sie einsichtig sind und ein entsprechendes Angebot unterbreiten werden und erwarte mit Spannung Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr untergebener
Hasengruber Herbert
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