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Autor Thema: Senior-Auswanderer-Rente  (Gelesen 1376 mal)
Apolda
Gast
« Antwort #3 am: Februar 28, 2007, 10:25:12 »

Vorsorge für Auswanderer

Wie kann fürs Alter sparen, wer im Ausland lebt und arbeitet? Die Antwort hängt vor allem vom Gastland ab, schreibt Thomas Luther. Kompliziert wird es beispielsweise in China
Sich im Internet zu bewegen, ist ja mittlerweile für viele so alltäglich geworden wie der morgendliche Gang zum Bäcker oder, sagen wir, der Einkauf im Supermarkt. Vom heimischen Schreibtisch aus steht den Surfern die ganze Online-Welt offen. Umgekehrt müssen sie auch auf Reisen nicht auf die Lektüre der ihnen vertrauten Seiten verzichten, Stromanschluss und PC vorausgesetzt.

Manche nutzen diese Möglichkeit nicht nur während der paar Urlaubswochen im Jahr, sondern auf Dauer. Das wird der Redaktion spätestens dann klar, wenn Leserpost aus fernen Ländern eintrudelt – wie zum Beispiel die Mail jenes Users, der in Shanghai arbeitet und nun allzu gerne wissen möchte, wie er denn von dort aus am besten fürs Alter vorsorgen könne.

Nun gehört das staatliche chinesische Rentensystem nicht gerade zu meinen Kerngebieten. Zwar dürfte auf der Hand liegen, dass es im Land der Mitte schwer sein dürfte zu riestern. Doch das beantwortet die Frage wahrlich nicht. Sie wird sich aber in Zukunft immer drängender stellen, denn schließlich gehört ein längerer Auslandsaufenthalt schon heute für jeden Universitätsabsolventen zum guten Ton, und wer später Karriere machen möchte, wird um weitere Einsätze fern der Heimat kaum herumkommen. Zudem wird es im vereinten Europa immer leichter, sein Glück im benachbarten Ausland zu suchen. Viele Deutsche werden den Sprung über die Grenze auch künftig wagen, zum Beispiel, weil sie sich mit ihrer Ausbildung anderswo bessere Chancen ausrechnen.

Alle diese Wanderarbeiter haben vielleicht schon Beiträge in die deutschen Rentenkassen gezahlt und werden auch die Sozialschatullen des Gastlands fleißig füttern. Was aber passiert mit ihrem Geld? Welche Beiträge werden wo angerechnet? Und die wichtigste Frage überhaupt: Aus welcher Quelle bezieht der Auslandsdeutsche später seine Rente?

Leider ist eine pauschale Antwort darauf kaum möglich, denn je nach Einzelfall können andere Regeln gelten – und die sind manchmal ziemlich kompliziert. Zunächst einmal ist die Frage entscheidend, ob der Auslandsaufenthalt auf Dauer angelegt ist oder von vornherein zeitlich begrenzt. Denn wer eigentlich in Deutschland angestellt ist und vom Chef nur für eine gewisse Zeit – maximal zwei Jahre – ins Ausland beordert wird, etwa für ein bestimmtes Großprojekt, oder um eine Tochtergesellschaft aufzubauen, für den ändert sich kaum etwas. Sein Arbeitgeber zahlt für ihn Beiträge an die Rentenversicherung wie für jeden anderen im Inland Beschäftigten auch. Und falls sich der Aufenthalt dann doch in die Länge zieht und länger währt als die eigentlich erlaubten zwei Jahre, dann gewähren Fiskus und Sozialversicherung auch schon mal eine Verlängerung, ausnahmsweise

Andere Regeln gelten für Arbeitnehmer, die ganz zur ausländischen Tochtergesellschaft wechseln; ebenso für jene, die aus eigenem Antrieb heraus auswandern, um sich im Ausland eine neue Existenz aufzubauen oder auf Zeit dort zu arbeiten. Für sie ist entscheidend, in welchem Land sie sich niederlassen. Relativ unkompliziert sieht es in Staaten aus, mit denen die Bundesrepublik ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, also grundsätzlich in allen EU-Staaten, den USA, Australien und auch in der Türkei. die Deutsche Rentenversicherung ins Netz gestellt……..weiter im Originalartikel!!!

http://www.zeit.de/online/2007/09/Lebenslagen?page=1

Apolda





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Gast
« Antwort #2 am: Januar 29, 2007, 02:26:33 »

FÜR SCHWEIZER


Pensionskassenbezüge bei Auswanderung

Wer die Schweiz definitiv verlässt, kann sich sein gesamtes Pensionskassenkapital bar auszahlen lassen. Bald gibt es diesbezüglich aber Einschränkungen für Personen, die in ein EU- oder Efta-Land auswandern.

Eingeschränkter Kapitalbezug
Seit 1. Juni 2002 sind die bilateralen Abkommen in Kraft. Laut diesen Abkommen dürfen obligatorische Freizügigkeitskapitalien nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist – konkret also ab 1. Juni 2007 – nicht mehr bar ausbezahlt werden, wenn der Wohnsitz in einen EU- oder Efta-Staat verlegt wird und man im betreffenden Land obligatorisch gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert ist. Ausgenommen von dieser Regelung ist das überobligatorische Pensionskassenguthaben. Das ist jener Anteil des Guthabens, der die gesetzlichen Minimalleistungen übersteigt. Dazu gehören zum Beispiel Guthaben in einer separaten Kaderstiftung. Überobligatorische Guthaben dürfen auch nach dem 1. Juni 2007 bei der Ausreise aus der Schweiz ausbezahlt werden. Der obligatorische Teil des Freizügigkeitsguthabens hingegen muss in der Schweiz bleiben und auf ein Freizügigkeitskonto oder eine -police bei einer Bank respektive einer Versicherung überwiesen werden, wo man es frühestens ab Alter 60 (Männer) bzw. 59 (Frauen) altershalber beziehen darf.

Auswirkungen für Pensionierte
Nur wer den Wohnsitz nach Liechtenstein verlegt, darf das Guthaben zu einer dort ansässigen Vorsorgeeinrichtung transferieren, sofern er weiterhin erwerbstätig ist.
Vor allem Personen, die sich in den nächsten Jahren zur Ruhe setzen und in ein EU- oder Efta-Land auswandern möchten, sind verunsichert. Sie befürchten, dass sie ihr Pensionskassenkapital nicht mehr bar beziehen können. Diese Befürchtungen sind aber in den meisten Fällen unbegründet.

Ausstieg vor dem Pensionsalter
Erstens sind Personen, die im neuen Wohnsitzland keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, dort in der Regel auch nicht obligatorisch versichert. Zweitens gelten die bilateralen Abkommen nur für Freizügigkeitsleistungen, nicht aber für Altersleistungen der Pensionskasse. Anspruch auf eine Altersleistung hat, wer sich zur Ruhe setzt, wenn er das frühestmögliche Pensionsalter seiner Pensionskasse erreicht hat. Es beträgt bei vielen Pensionskassen 60 Jahre. Nur wer die Erwerbstätigkeit früher aufgibt, erhält von der Pensionskasse statt der Altersleistung eine Freizügigkeitsleistung, die auf ein Schweizer Freizügigkeitskonto transferiert werden muss.

Vorbezug für Wohneigentum
Die bilateralen Abkommen haben keine Auswirkungen auf die gesetzlich verankerte Wohneigentumsförderung. Der Bezug von Freizügigkeitsgeldern für den Erwerb eines Eigenheims steht auch Personen offen, die nach dem 1. Juni 2007 in den EU-Raum auswandern. Betreffende können also ihr in der Schweiz verbliebenes Freizügigkeitskapital vorzeitig beziehen, wenn sie mit diesem Geld im neuen Wohnsitzland ein Eigenheim kaufen möchten.

Thomas Schönbucher
Niederlassungsleiter des
VZ VermögensZentrum St. Gallen

Quelle: http://www.tagblatt.ch/index.php?artikelxml=1291502&ressort=tagblattheute/wirtschaft&jahr=2007&ressortcode=tb-wi

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Gast
« Antwort #1 am: Januar 29, 2007, 02:14:03 »

Rente unter Palmen - Tipps für Auswanderer

Wird die Rente ins Ausland überwiesen?
Wer im Ausland lebt, bekommt seine Rente generell dort auch ausgezahlt. "Auch nach Thailand wird die Rente 1:1 überwiesen", sagte Susan Weichenthal von der Evangelischen Auslandsberatung. Am einfachsten sei der Fall, wenn man sein ganzes Arbeitsleben in die deutsche Rentenkasse eingezahlt habe und in ein EU-Land auswandere, sagt eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung. "In der EU ist alles ganz einfach." Sozialabkommen und die Freizügigkeit regeln, dass man sich als Rentner überall in der Gemeinschaft niederlassen kann.
Grundsätzlich sollte man sich dennoch bei der Rentenversicherung nach den Bedingungen des Ziellandes erkundigen, rät die Sprecherin der Rentenversicherung - etwa, um auf böse Überraschungen wie eine Rentensteuer vorbereitet zu sein.


Gibt es Probleme mit der Kranken- und Pflegeversicherung?
Wer in Deutschland Kassenpatient ist und in einen Staat innerhalb der Europäischen Union auswandert, wechselt in die dortige Kasse. Dazu stellt die deutsche Kasse eine Bescheinigung aus, mit der sich der Auswanderer bei der Versicherung im neuen Heimatland anmeldet, sagt eine Sprecherin der Krankenkasse BKK-Gesundheit.
Theoretisch sei die ärztliche Versorgung für Kassenpatienten in der EU flächendeckend - es gebe aber von Staat zu Staat Qualitätsunterschiede. "In Spanien kann es Probleme geben", sagt die BKK-Sprecherin. Viele Ärzte dort rechneten nicht über die Kasse, sondern privat ab.
Teuer kann es für diejenigen werden, die im Ausland einen deutschsprachigen Arzt aufsuchen. "Das sind meist Privatärzte", sagt Monika Schneid vom Raphaels-Werk. Der Patient müsse dann die Differenz zwischen der Kassenleistung und der tatsächlichen Arztrechnung selbst zahlen - sofern er keine Zusatzversicherung abgeschlossen habe.
Zähne nicht mitversichert
Auch die Kassenleistungen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. In Spanien zahle beispielsweise die gesetzliche Krankenkasse keinen Zahnersatz, sagt Schneid. "Dazu braucht man eine private Zusatzversicherung."
Schwierigkeiten könne es ebenfalls mit der Pflegeversicherung geben - denn auch hier gebe es diverse nationale Standards. Daher sollte man sich genau informieren, welche Leistungen per Abkommen geregelt sind. "In manchen Ländern gibt es keine Pflegeversicherung - Spanien baut gerade erst eine auf", sagt Schneid.
Kostspielig könne es für ältere Auswanderer werden, die in einem Staat pflegebedürftig werden, der keine Pflegeversicherung kennt. Denn in diesem Fall gibt es auch keine von der Versicherung gestellte ambulante oder stationäre Pflege - im Fachjargon "Sachleistungen" genannt. Der Auswanderer bekomme dann lediglich Pflegegeld von der deutschen Versicherung überwiesen. Dieses Geld reiche aber meist nicht, um beispielsweise die Pflegekosten in einem Altenheim zu decken.


Wer berät potenzielle Auswanderer?
Wer auswandern will, sollte sich umfassend beraten lassen - am besten von mehreren Stellen. Informationen über das Leben im Ausland bietet beispielsweise das Raphaels-Werk www.Raphaels-Werk.de oder die Evangelische Auslandsberatung für Auswanderer, Auslandstätige und Ausländer-Ehen (www.ev-auslandsberatung.de).
Rat sollte man sich auf jeden Fall bei seiner Krankenkasse holen – dort erhält man die Formulare, mit denen man sich bei der Kasse im neuen Heimatland anmelden kann. Informationen rund um das Thema Krankenversicherung bietet auch die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA), im Internet unter www.dvka.de zu erreichen. Für Fragen rund um die Rente sollte man sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden (www.deutsche-rentenversicherung.de).


Wie viel Geld brauche ich, um auszuwandern?
Wer in ein EU-Land emigriert, muss belegen, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann - dass er beispielsweise eine ausreichende Rente bezieht oder Vermögen hat. Maßstab ist meist das Sozialhilfeniveau des jeweiligen EU-Staates. Jeder Auswanderer innerhalb der Union muss außerdem in seiner neuen Heimat nachweisen, dass er krankenversichert ist.
Staaten außerhalb der Europäischen Union regeln die Einwanderung dagegen sehr unterschiedlich. Auch ändern sich die Bestimmungen häufig. Um in manchen Übersee-Staaten aufgenommen zu werden, muss man beispielsweise über eine bestimmte Summe an Erspartem verfügen

Quelle: Financial Times Deutschland
http://www.ftd.de/politik/deutschland/154293.html?p=1#a0

Apolda




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Apolda
Gast
« am: Januar 29, 2007, 01:50:33 »

Rente unter Palmen - Tipps für Auswanderer
von Annette Berger (Hamburg)

Ein Lebensabend unter Palmen, billige Miete, günstiges Essen, gutes Wetter, neue Freunde. Was will man als Rentner mehr? Viele Deutsche spielen mit dem Gedanken, als Ruheständler im Ausland neu anzufangen - auch, weil das Geld im Alter knapp werden könnte. Das Auswandern im Alter ist aber komplizierter als viele denken.

ZUM THEMA
•   Erst in Rente, dann schnell weg (http://www.ftd.de/politik/deutschland/153692.html)
•   Kommunen fürchten Altersarmut (http://www.ftd.de/politik/deutschland/154019.html)
•   Rentenversicherung profitiert vom Konjunkturaufschwung (http://www.ftd.de/politik/deutschland/146279.html)
•   Diesen Artikel jetzt anhören

Für die heute Berufstätigen könnte die Rente knapp werden - vor diesem Szenario haben viele Menschen Angst. Vielleicht sollte man lieber ins Ausland, wo die Lebenshaltungskosten geringer sind? Jeder sechste künftige Rentner in Deutschland denkt ans Auswandern, belegte eine vor wenigen Tagen veröffentlichte Postbank-Studie. Und auf eine - nicht repräsentative - Online-Umfrage der FTD "Würden Sie auswandern, wenn die Rente nicht reicht?" antworteten 77 Prozent der mehr als 2600 Teilnehmer mit "ja".

Aber schon heute ist Auswandern längst nicht mehr nur ein Thema der 20 und 30-Jährigen. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen – immer mehr Rentner wandern aus. 2003 kehrten 5328 Menschen über 65 Jahren Deutschland offiziell den Rücken – gaben also Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik auf. Zwei Jahre später waren es mit 5976 bereits knapp 650 ältere Auswanderer mehr.

Immer mehr deutsche über 50 wandern aus
Betrachtet man die Altersgruppe ab 50 Jahren, – denn nicht jeder hört erst mit 65 auf zu arbeiten - ergibt sich ein ähnliches Bild: 20.644 der Über-50-Jährigen sagten Deutschland 2005 "Tschüss". Zwei Jahre zuvor waren es 19.264.
Noch höher liegen dürfte die Zahl der inoffiziellen Emigranten: Denn, wer einen Wohnsitz in der Bundesrepublik behält, gilt nicht als Auswanderer, erspart sich womöglich nervenzehrende Bürokratie, kann leichter wieder nach Deutschland zurückkehren und hat im Zweifel keine finanziellen Nachteile.
Hier eine Übersicht über beliebte Länder und Schwierigkeiten der Senior-Auswanderer…..
 
http://www.ftd.de/politik/deutschland/154293.html


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