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Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Autor
Thema: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay (Gelesen 814 mal)
aisa
Der Paraguayexperte mit 19 Jahre Erfahrung
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Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #18 am:
Oktober 30, 2006, 09:55:12 »
Hallo Bonger,
ruf mich doch an. 944076, 0991 204037
Persönlich kann ich Dir alle Fragen beantworten.
Ich kann Dir auch meine S.R.L. anbieten. Du kannst morgen schon zu arbeiten anfangen.
HH
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apolda01
Gast
Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #17 am:
Oktober 30, 2006, 09:30:38 »
Hallo Bonger,
ich kann einige deiner Fragen auch nicht beantworten, weil ich den Weg
ohne Zeitdruck gehen kann und meine Firmeninteressen anders gelagert sind.
Mich würde es aber mal interessieren was für ein Unternehmen du gründen/übernehmen möchtest
Gruss
Apolda01
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Don Holiday
Gast
Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #16 am:
Oktober 30, 2006, 09:25:23 »
Zitat von: Bonger am Oktober 30, 2006, 09:14:42
Will dazu sagen das ich mich zur Zeit in PY aufhalte und dies möglichst noch während meines Aufenthaltes realiesierren möchte da die Ansiedlung zu Weihnachten folgen wird.
Gruss Bonger
Dann wuerd ich mal schnellstens Herbert aufsuchen!
Don
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Bonger
Gast
Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #15 am:
Oktober 30, 2006, 09:14:42 »
also zur der Kapitalfrage das wurde missverständlich verstanden udn bezog sich darauf das ja das Kapital bei Neugründung im falle einer S.R.L. für 15 tage laut Steuerberater auf eine spezielle Bank eingezahlt werden ,was nach 15 tagen wieder verfügbar wäre,so war das mit dem rasuziehen gemeint.
Anders soll das bei einer S.A. logischerweise sein wo es deponiert bleiben muss.
Sicherlich ist mir bewusst das Kapital nicht in mein Geldbeutel oder dergleichen gehen darf und das wurde auch nicht gefragt sondern ich fragte wie verhält sich die Kapitalfrage bei einer Umschreibung im algemeinen? Unabhänig von der Erhöhung wie sind die Schritte? Muss trotz dem bei Umschreibung das Kapital nochmals vorgewiessen werden.
Ich möchte auch kalrstellen das es mir nicht darum geht ein paar hundert euro zu sparren sondern einfach die Zeitfrage da ich Legal arbeiten möchte bzw muss und das schnellst möglich...
Und wie von anfang an erwähnt war ja die Hauptfrage wie die Umschreibung abläuft, da ja die bestehende Gesellschaft schon Ruc und Lizenzen hat die ja mit übernommen werden und nur die Umschreibung und Änderung im Handelsregister, und somit unmittelbar zu Verfügung steht, wie ist eine Realiserung dessen Vorhaben möglich?
Der Hauptgedanke belief sich ja darum um Zeit zu sparren da ich auch die Ausage von einem Steuerberater hatte das die Gesellschaft in Gründung noch nicht genuzt werden darf, somahl ich mein Vorhaben nebensetehnd noch etwaige Lizenzen benötige und daher stellt sich für mich eigentlich nicht die Frage , da es für mich aus meiner Sicht mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringt.
Also bleibt doch eigentlich nur die Umschreibung übrig? Wie lange würde eine Realiesierung spricht Umschreibung beim Notar und Änderung im HAndelsgericht dauern?
Will dazu sagen das ich mich zur Zeit in PY aufhalte und dies möglichst noch während meines Aufenthaltes realiesierren möchte da die Ansiedlung zu Weihnachten folgen wird.
Gruss Bonger
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aisa
Der Paraguayexperte mit 19 Jahre Erfahrung
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Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #14 am:
Oktober 30, 2006, 06:10:06 »
Wie sollte man ohne Anmeldung beim Finanzamt legal arbeiten können. Man kann auch nichts importieren. Nur mit legalen Rechnungen kann man legal verkaufen.
HH
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Don Holiday
Gast
Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #13 am:
Oktober 30, 2006, 05:58:02 »
Moeglicherweise wurden mit S.L.s in Gruendung schon so viel Schindluder getrieben, dass der Staat auf Nummer Sicher gehen will.
Erst der Eintrag, dann die Steuer, dann die Arbeit!
Don
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justnow
Gast
Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #12 am:
Oktober 30, 2006, 05:51:45 »
Lieber HH,
danke fuer die Info!
Wenn Aktivitaeten einer PY-Kapitalgesellschaft erst mit vollstaendiger Erledigung beim Registro Mercantil anlaufen koennen, ist die Handhabung um Laengen restriktiver als im alten Europa.
Dem "Bonger", da er´s wohl eilig hat, wird dann ja nichts anderes uebrig bleiben, als Anteile einer bestehenden Ges. zu erwerben.
JustNow
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aisa
Der Paraguayexperte mit 19 Jahre Erfahrung
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Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #11 am:
Oktober 30, 2006, 05:29:15 »
Erst wenn beim Handelsgericht alles erledigt ist kann man eine Firma beim Finanzamt anmelden. Danach kann man die Rechnungsformulare drucken lassen und erst damit kann man legal arbeiten. Das Finanzamt wird immer strenger.
HH
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justnow
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Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #10 am:
Oktober 29, 2006, 07:32:43 »
Lieber HH,
natuerlich kann man das Stammkapital einer GmbH (S. L.) nicht nach eigenem Gutduenken, zur priv. Verwendung z. B., wieder abziehen.
Ist wohl nirgends, weder in D. noch anderswo zulaessig.
Und doch laesst sich dieser Effekt problemlos und immer wieder, auf vielfaeltige Weise praktizieren.
Wer wollte denn - sofern der Geschaeftszweck nur entsprechend weit gefasst ist - etwas dagegen einwenden, dass das Taschengeld der Ehefrau als Lohn auftaucht, das Spassauto zum Geschaeftswagen und das priv. Wochenendhaus zum Lager wird!?
Abgesehen davon, bleibt man auch als Gesellschafter einer S. L. insoweit Herr seiner Entscheidungen, als eine beschlossene Kapitalerhoehung jederzeit wieder rueckgaengig gemacht, bzw. den Erfordernissen entsprechend (wenn´s beliebt, also auch nach untern) wieder angepasst werden koennte.
Habe ich in Uebereinstimmung mit der "Junta General" oft genug (in Spanien allerdings) durchgefuehrt und denke nicht, dass sich das Procedere in PY davon unterscheidet.
Aber, eine Frage stellt sich nun fuer mich:
Was genau ist mit dem Hinweis gemeint, dass man mit der Ges. erst arbeiten koenne, wenn die Gruendung vollzogen ist?
Gruendung ist nicht nur nach meinem Verstaendnis, auch nach Praxis in allen mir bekannten Destinationen, bereits der notarielle Akt, nicht erst der Registereintrag!?
Ganz sicher in D. und soweit ich weiss, auch in AU ist es doch so, dass die Gesellschaft bereits zwischen Gruendung und Eintragung im Handelsregister voll geschaefts- und handlungsfaehig ist.
Mit welcher Logik (FA-Meldung mal vorausgesetzt) sollte das in PY anders sein?
Natuerlich muss sich die Ges. im Aussenverhaeltnis offenbaren und den Zusatz "i. G." fuehren.
Ebenfalls selbstverstaendlich und auch nachvollziehbar ist, dass den Gesellschaftern waehrend der Interimszeit keine Haftungsbeschraenkung vergoennt sein kann!
Die Entsprechung dazu finden wir doch auch bei einem frisch gegruendeten Verein!
Dort ist der Zusatz e. V. zwar erst ab Eintragung statthaft, jedoch sind bis dahin ALLE Aktivitaeten, wenngleich bei voller Haftung des Vorstandes (die bei Eintragung dann endet), moeglich.
JustNow
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aisa
Der Paraguayexperte mit 19 Jahre Erfahrung
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Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #9 am:
Oktober 29, 2006, 01:48:53 »
Mit einer Firma kann mman erst arbeiten wenn die Gründung vollzogen ist und beim Finanzamt angemeldet ist.
Das dauert eben 3 Monate.
Bei einer Kapitalerhöhung muß das Geld integriert werden und kann legal nicht mehr abgezogen werden. Das wäre Veruntreuung.
HH
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Bonger
Gast
Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #8 am:
Oktober 29, 2006, 12:37:32 »
Hallo Justnow;
wie gesagt der Grund liegt auf der Hand um erstmal die Bürokratie und damit zusammenhängende Koruption die ich gern erstmal umgehen möchte,habe auch da meine Erfahrungen schon machen müssen.
Und da ist ganz klar ne bestehende Firma die schon regestriert ist seit en paar jahren und Alle Dokuemnte und Legalisation und Steuernummer die bessere und schnellere Alternative auch wenn es teurer ist als Neugründung.
Aber Sie wäre ja theoretisch sofort nach Umschreibung beim Notar und Eintrag der Änderung im Handelsregister einsatzbereit mit allem drum und dran wo auch Bankgeschäfte zugehöhren, Objekte erworben oder gemeietet werden können.
Mir gehts darum das mir da was lieb wäre was innerhalb von Stunden/ tagen fertig ist was ja eigentlich bei ner Umschreibung der Fall sein müsste, da ich da auch unter Zeitdruck stehe.
Wie sich aber die kapital Erhöhung in Paraguay gestaltet bzw generell abläuft bei umschreibung hab ich keinen schimmer da es ja im regelfall eh wieder rausgezogen wird.
Gruss Bonger
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justnow
Gast
Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #7 am:
Oktober 29, 2006, 11:57:44 »
Hallo Bonger,
sofort geschaeftsfaehig ist man vom ersten Tag an; auch mit einer in Gruendung befindlichen Gesellschaft.
Natuerlich ist es in diesem Falle - bis zur Eintragung ins registro mercantil - nichts ist mit der Haftungsbeschraenkung!
Wenn zwischenzeitlich was schief geht, haften die Gesellschafter. Genau so, als haetten sie eine Einzelfirma. Damit muss man leben.
Aber, wenn man´s weiss, wird sich die wirklich ueberschaubare Interimszeit ja wohl ueberbruecken lassen.
Ich jedenfalls wuerde - sofern es sich vermeiden liesse - KEINE bestehende Gesellschaft uebernehmen, denn, wenn das Geschaeft floriert (natuerlich nur dann) waer´s doch eine Katastrophe, wenn von dritter Seite ploetzlich Forderungen geltend gemacht wuerden, gegen die es keine Gegenwehr gibt.
Dein Hinweis, wonach man sich hier absichern koenne, geht an der Sache vorbei, da die von dir genannten paar Zeilen, die man nur beim Notar formulieren muesse, natuerlich keine Aussenwirkung entfalten, sondern stets nur den Verkaeufer der Geschaeftsanteile (im Innenverhaeltnis) verpflichten koennten.
Tatsaechlich fallen mir nur zwei Gruende fuer den Kauf einer Vorratsgesellschaft ein:
1). Haftungsbeschraenkung ist vom ersten Tag an unverzichtbar.
2). Uebernahme eines bestehenen Verlustvortrages zwecks Verrechnung mit kuenftiger Steuerlast.
2). die Moeglichkeit Geschaeftsvorfaelle auf der Zeitschiene nach hinten zu verschieben, d. h. rueckzudatieren.
Zur Frage der Kapitalerhoehung:
Ist - wie in den meisten Laendern dieser Welt - so auch in PY, kein Problem!
JustNow
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Bonger
Gast
Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #6 am:
Oktober 29, 2006, 10:36:07 »
@ Aisa:
Wenn die Firma Geschäftsfähig bleibt würde es heissen das sofort und ohne Unterbrechungen Aktivitäten mit der Firma vorgenommen werden könnten ohne Wartezeit, was mich ja auf die eigentliche Idee brachte eine bestehende Firma zu mit einem Paraguyischem Staatsbürger zusammen zu kaufen und so die Geschäftsfähigkeit sofort zu legalisieren,wobei eine Paralele Neugründung als 2. Gesellschaft sicherlich folgen würde....
Also reicht mein Reissepass und der Reissepass von dem Paraguayer? oder brauch diese noch mehr Formalitäten?
Wie lange dauert eine Umschreibung mit Änderung beim Handelsgericht? Habe ne Anwort aus Asu von ca 20 Tagen??? Was mir persönlich recht viel vorkommt...
Für verbindlichkeiten die vor dem Kauf zustande kammen kann man sich bestimmt doch auch via Notar absichern in dem man ein paar zeilen diesbezüglich ausfsezt.
Wir verhält sich das mit der Kapitalfrage die ich Justnow auch schon gestellt habe....
Vielen Dank
Gruss Bonger
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Bonger
Gast
Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #5 am:
Oktober 29, 2006, 10:22:13 »
@ Justnow: erstmal dank ich dir.
sicherlich ist es unbürokratischer in Süamerika ne Gesellschaft zu gründen wie in Europa das streite ich ja nicht ab,ich streite auch nicht ab das eine Junfräuliche Gesellschaft das Non plus Ultra wäre,was man ja Paralel realiesierren kann.
Mein Problem ist das ich die 3 monate die es etwas dauert nicht warten kann und es mir nicht um die Kosten gehen die sich ja im Vergleich zu den Internationalen anderen Möglichkeiten wie ein Apfel und en Ei vehalten.
Und mein denken bezieht sich darauf eine bestehende Gesellschaft sofort zu erwerben um sofort Geschäftsfähig zu sein auch wenn meine Papiere noch nicht durch sind,somahl ich Geschäftlich darauf angewiessen wäre. objekte zu kaufen / Mieten, einzurichten Aufträge abzuwickeln und wäre aber gleichzeitig mit dem Paraguaischem Partner den ich mit rein nehmen werde in der HAftung beschränkt,wo wir beim nächsten Punkt wärren wie Sich das bei einer Umschreibung mit dem Kapital verhält da ja das vorhandene Kapital höchstwahrscheinlich bzw sicherlich von den Eigentümern beim Verkauf rausgezogen wird, muss es neu vorgelegt werden? Kann das Kapital erhöt werden ohne Probleme?
Welche Möglichkeiten kämmen denn noch in betracht? Da Neugründung zu zeitaufwendig ist bei den Uhren in Py.
gruss Bonger
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aisa
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Re: Firmenkauf / Überschreibung in Paraguay
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Antwort #4 am:
Oktober 29, 2006, 09:43:29 »
Die Firma bleibt geschäftsfähig.
Die Überschreibung nimmt ein Notar vor. Der besorgt die Daten vom Handelsregister und überprüft ob alles richtig ist. Die Steuern sollten auch alle bezahlt sein.
Es wird der Reisepaß benötigt.
Die Änderungen werden beim Handelsgericht eingetragen.
Ein Problem bleibt natürlich eventuelle Verbindlichkeiten die man nicht überprüfen kann.
Und fertig.
HH
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