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Autor Thema: neu  (Gelesen 540 mal)
santiago
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« Antwort #2 am: September 08, 2006, 12:55:21 »

Zitat nach der Quelle  - Deutscher Bundestag von heute: Jetzt geht es den Steuerfl?chtigen an den Geldbeutel!

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion das Steuerrecht so reformieren, dass Deutsche unabh?ngig von ihrem Wohnsitz mit ihrem "Welteinkommen" in Deutschland unbeschr?nkt steuerpflichtig sind.
Dabei sollten die im Ausland gezahlten Steuern auf die Steuerlast angerechnet werden, sodass im Inland nur die entsprechende Differenz f?llig wird.
Die Fraktion begr?ndete die Ankn?pfung der unbeschr?nkten Steuerpflicht an die Staatsb?rgerschaft damit, dass auch Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, zuvor ?ffentlich finanzierte Infrastruktur f?r sich und teilweise ihre Kinder in Anspruch genommen h?tten.
Auch komme die Bundesrepublik gegen?ber im Ausland lebenden Deutschen in Notf?llen wie B?rgerkriegen, Inhaftierungen, Entf?hrungen oder ?hnlichem einer F?rsorgepflicht nach. So k?nnten sich Auswanderer in den deutschen Botschaften vorsorglich als "Auslandsdeutsche" registrieren lassen.
Auch tr?ten prominente Auswanderer regelm??ig als Repr?sentanten der Bundesrepublik auf, "nicht selten finanziert aus ?ffentlichen Geldern", wie es im Antrag hei?t. Die Abgeordneten nennen als Beispiel die Praxis des Bordpersonal deutscher Fluggesellschaften, das seinen Wohnsitz in die Vereinigten Arabischen Emirate oder die Schweiz gelegt habe, um den deutschen Fiskus zu umgehen.

Hallo Alter Germane,

ist das schon "ofiziell" oder erst mal ein Entwurf. Und was ist mit den Leuten, die eine Doppel Staatsangehoerigkeit besitzen. Sind die davon auch betroffen ? Und wenn diese Leute wiederum sagen, gut aus der Doppel Staatsangehoerigkeit mache ich jetzt nur eine u. geben den deutschen Pass UNWIDERRUFLICH ab. Sind die dann damit auf der anderen Seite des Jordans?

Ich persoenlich finde dieses Gesetz nicht fair. Gut, man kann nicht alles und Alle ueber den gleichen Kamm scheren. Ein Unternehmer, der z.B. in Deutschland sitzt, eine Firma u. Mitarbeiter hat, geht ploetzlich ins Ausland, stellt einen Teil seiner Produktion in einem Niedrig Lohn Land her, setzt Mitarbeiter in D auf die Strasse, produziert irgendwo in Osteuropa weiter, hat noch einen Wohnsitz in D, benuetzt die deutschen Autobahnen, vergast in D die Umwelt, hat vielleicht noch Kinder, die das deutsche Schulwesen (kostenlos) in Anspruch nehmen, die Sache ist in diesem Fall eindeutig.

Aber irgendwer, der z.B. vor 30 Jahren der alten Heimat seinen Ruecken gekehrt hat, wenn es hoch kommt vielleicht 8 Jahre seines Lebens in die deutsche Rentenkasse bezahlt hat u. dann nie mehr wieder, auch NIEMALS Ansprueche auf eine deutsche Rente erheben wird, die deutschen Autobahnen so gut wie nie beschmutzt, ausser alle zwei, drei Jahre mal fuer 14 Tage, sich mal aus einer Notsituation bei einem deutschen Zahnarzt den Weisheitszahn ziehen laesst u. diesen aus der eigenen Tasche cash bezahlt, wieso soll dieser "Auslandsdeutsche" denn in D Steuern bezahlen. Er bekommt ja nichts als Gegenleistung dafuer.

Wo kann man dieses Gesetz oder Gesetzentwurf naeher einsehen?

Gruss
Santiago
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EIN GANZ NEUER FOTOBLOG UEBER JALISCO, MEXICO.

http://lmk-photography.blogspot.com/
apolda01
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« Antwort #1 am: September 08, 2006, 12:03:38 »

Es ist wirklich erstaunlich wie eifrig die Politiker werden um Geld einzutreiben.
Wenn das wirklich umgesetzt wird, dann werden viele ihre Staatsb?rgerschaft
wechseln.
Aber was passiert eigentlich wenn ich im Ausland mehr Steuern bezahlen
w?rde als ich in Deutschland m?sste? Gibt es dann eine Steuerr?ckzahlung, obwohl
das Deutsche Finanzamt nicht einen Euro bekommen hat?

Apolda01 
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AlterGermane
Gast
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« am: September 08, 2006, 11:51:46 »

Zitat nach der Quelle  - Deutscher Bundestag von heute: Jetzt geht es den Steuerfl?chtigen an den Geldbeutel!

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion das Steuerrecht so reformieren, dass Deutsche unabh?ngig von ihrem Wohnsitz mit ihrem "Welteinkommen" in Deutschland unbeschr?nkt steuerpflichtig sind.
Dabei sollten die im Ausland gezahlten Steuern auf die Steuerlast angerechnet werden, sodass im Inland nur die entsprechende Differenz f?llig wird.
Die Fraktion begr?ndete die Ankn?pfung der unbeschr?nkten Steuerpflicht an die Staatsb?rgerschaft damit, dass auch Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, zuvor ?ffentlich finanzierte Infrastruktur f?r sich und teilweise ihre Kinder in Anspruch genommen h?tten.
Auch komme die Bundesrepublik gegen?ber im Ausland lebenden Deutschen in Notf?llen wie B?rgerkriegen, Inhaftierungen, Entf?hrungen oder ?hnlichem einer F?rsorgepflicht nach. So k?nnten sich Auswanderer in den deutschen Botschaften vorsorglich als "Auslandsdeutsche" registrieren lassen.
Auch tr?ten prominente Auswanderer regelm??ig als Repr?sentanten der Bundesrepublik auf, "nicht selten finanziert aus ?ffentlichen Geldern", wie es im Antrag hei?t. Die Abgeordneten nennen als Beispiel die Praxis des Bordpersonal deutscher Fluggesellschaften, das seinen Wohnsitz in die Vereinigten Arabischen Emirate oder die Schweiz gelegt habe, um den deutschen Fiskus zu umgehen.
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