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Autor Thema: "AI" Jahresbericht 2006 Amerika  (Gelesen 219 mal)
apolda01
Gast
« Antwort #1 am: Juli 17, 2006, 01:04:17 »

Teil 2

Geschlechtsspezifische Gewalt

Eines der akutesten Menschenrechtsprobleme auf dem amerikanischen Kontinent bestand in der anhaltenden Gewalt gegen Frauen und M?dchen, die deren Lebensalltag pr?gte. Von ihren Regierungen erfuhren sie meist nicht einmal minimalsten Schutz, obwohl sie darauf einen verbrieften Anspruch hatten.

Internationale und regionale Abkommen zum Schutz der Rechte von Frauen wurden weitgehend ignoriert. Auch erwiesen sich in den meisten L?ndern der Region existierende innerstaatliche Gesetze zur Verh?tung und Bestrafung von Gewalt gegen Frauen im famili?ren und gesellschaftlichen Umfeld in der Praxis vielfach als wirkungslos, weil die Polizeibeh?rden Vorw?rfen ?ber Gewalt an Frauen nicht mit der gebotenen Sorgfalt nachgingen und die Justizorgane diese Form der Menschenrechtsverletzung nicht ernsthaft verfolgten und die T?ter meist straffrei davonkommen lie?en.

In Ciudad Ju?rez in Mexiko stieg die Zahl ermordeter Frauen und M?dchen erneut an. Entf?hrungen und Morde aus den vergangenen Jahren sowohl in Ciudad Ju?rez als auch in Chihuahua blieben nach wie vor weitestgehend ungeahndet. In Guatemala wurden ann?hernd 665 Frauen get?tet, 138 mehr als im Vorjahr. Auch in El Salvador war ein Anstieg sexueller Gewalt und der Zahl von Morden an Frauen zu verzeichnen, ohne dass die dortigen Beh?rden ersichtlich ernsthafte Anstrengungen unternahmen, derartige Vorf?lle aufzukl?ren und weitere T?tungen zu verhindern.

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts war in den staatlichen Institutionen des amerikanischen Kontinents nach wie vor weit verbreitet. Da es meist auch an Rechtsvorschriften fehlte, die Gewalt an Frauen ausdr?cklich unter Strafe stellen, blieb den Opfern vielfach Gerechtigkeit verwehrt. Gleichwohl waren aber auch einige positive Entwicklungen zu verzeichnen. So erkl?rte beispielsweise der Oberste Gerichtshof Mexikos Vergewaltigung in der Ehe zur Straftat und beendete damit einen 15-j?hrigen Rechtsstreit, in dessen Verlauf Vertreter der Justiz den Standpunkt vertreten hatten, es sei schlie?lich Zweck der Ehe, Nachkommen zu zeugen, weshalb erzwungener Geschlechtsverkehr nicht als Vergewaltigung, sondern h?chstens als »unangemessene Wahrnehmung ehelicher Rechte« anzusehen sei. Der Verfassungsgerichtshof in Guatemala setzte im Berichtszeitraum ein Gesetz au?er Kraft, auf dessen Grundlage Vergewaltiger, die ihr Opfer heiraten, unter bestimmten Voraussetzungen von Strafverfolgung hatten ausgenommen werden k?nnen.

Angeh?rige sexueller Minderheiten sahen sich im amerikanischen Raum weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Eine von amnesty international in den USA durchgef?hrte Studie lieferte Hinweise auf systematische ?bergriffe und Schikanen der dortigen Polizei vor allem gegen bisexuelle Menschen und Angeh?rige sexueller Minderheiten, die nichtwei?er Hautfarbe oder noch jugendlichen Alters waren, als Arbeitsmigranten in den USA lebten, obdachlos waren oder im Sexgewerbe ihren Lebensunterhalt verdienten. In Nicaragua waren gleichgeschlechtliche Beziehungen nach wie vor strafbar, w?hrend in karibischen Staaten Gesetze gegen »Unzucht« weiterhin Rechtskraft hatten.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Studien der Vereinten Nationen deuteten auf einen leichten R?ckgang der Armut in einigen Staaten des amerikanischen Kontinents hin. Anderenorts wie beispielsweise in Haiti und mehreren l?ndlichen Gebieten in Guatemala und Peru griff die Armut hingegen weiter um sich. Im weltweiten Vergleich waren die Einkommensunterschiede und die sozialen Gegens?tze im amerikanischen Raum extrem hoch. In vielen L?ndern der Region litt die st?dtische wie l?ndliche Bev?lkerung unter bitterer Armut. Ihre Rechte auf Gesundheitsf?rsorge, sauberes Wasser, Existenzsicherung, Bildung und Wohnraum wurden in eklatanter Weise verletzt.

Die Beteiligung indigener Gemeinschaften an politischen Entscheidungsprozessen hatte nicht die erhoffte Wirkung, dass sie in ihren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten gest?rkt w?rden. Wiederholte Forderungen internationaler Finanzinstitutionen und anderer Gremien, indigene Gruppen und afroamerikanische Gemeinschaften aktiv zu unterst?tzen und in l?ndliche Entwicklungsprojekte zu investieren, stie?en auf wenig Resonanz. Die Weltbank ver?ffentlichte im Berichtszeitraum eine Studie, aus der hervorging, dass in Bolivien, Ecuador, Guatemala, Mexiko und Peru die Wahrscheinlichkeit f?r Angeh?rige indigener Gemeinschaften, ein Leben in Armut fristen zu m?ssen, bis zu 30 Prozent ?ber dem der ?brigen Bev?lkerung lag.

In den karibischen Staaten forderten HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen im Berichtszeitraum sch?tzungsweise 24000 Menschenleben und stellten damit die Haupttodesursache in der Altersgruppe der 15- bis 44-j?hrigen dar. Vermutlich trugen in der Region 300000 Menschen das HI-Virus in sich, von denen sich allein 30000 im Jahr 2005 infiziert haben. Auch in anderen Teilen des amerikanischen Kontinents wiesen die Infektionsraten insbesondere unter M?nnern und unter weiblichen Sexarbeiterinnen steigende Tendenz auf.

Landkonflikte und widerstreitende Anspr?che auf Wasser und sonstige Ressourcen ebenso wie Privatisierungspl?ne bargen erheblichen Z?ndstoff im amerikanischen Raum. Menschenrechtsverteidiger, die sich f?r die Belange der Bev?lkerung vor Ort engagierten, sahen sich vielfach Schikanen und t?tlichen ?bergriffen ausgesetzt.

Ein Gipfeltreffen der amerikanischen Staats- und Regierungschefs im November in Argentinien f?hrte in der Frage der Schaffung einer amerikanischen Freihandelszone zu keiner Einigung. Mehrere Staaten, allen voran Argentinien, Brasilien und Venezuela, lehnten eine solche Initiative vehement ab.

Im Zuge bilateraler und subregionaler Abkommen wurden gleichwohl Handelsliberalisierungen und Investitionen vereinbart, gegen die sich Proteste regten. Kritiker dieser Abkommen wiesen auf die davon ausgehende Gefahr der zunehmenden Verarmung weiter Teile der Bev?lkerung hin und warfen den Regierungen vor, keine Menschenrechtsklauseln in die Vereinbarungen aufgenommen zu haben. Wirtschaftlichen Interessen wurde weiterhin Vorrang vor dem Schutz der Menschenrechte einger?umt und damit in Kauf genommen, dass unverantwortliche Handelspraktiken oder Investitionsentscheidungen den Menschenrechten schweren Schaden zuf?gen k?nnten. Nachteilige Auswirkungen wurden vor allem auf dem Gebiet der Arbeitnehmerrechte, des Zugangs zu bezahlbaren Medikamenten und des Schutzes geistigen Eigentums bef?rchtet.

Todesstrafe

In mehreren Staaten des amerikanischen Kontinents, darunter Belize sowie Trinidad und Tobago, ergingen im Berichtszeitraum Todesurteile. Die USA waren jedoch das einzige Land in der Region, in dem Menschen hingerichtet wurden. Der Gesetzgeber in Mexiko schaffte die Todesstrafe f?r alle Tatbest?nde ab.

Im Dezember stieg in den USA die Zahl der seit dem Auslaufen eines Hinrichtungsmoratoriums im Jahr 1977 vollstreckten Todesurteile auf ?ber 1000 an. Zugleich setzte sich in dem Land aber auch der Trend vergangener Jahre fort, die Anwendung der Todesstrafe einzuschr?nken. So sprach der Oberste Gerichtshof im M?rz ein Verbot der Hinrichtung von Personen aus, die wegen eines im Alter von unter 18 Jahren begangenen Verbrechens zum Tode verurteilt worden waren. Mit dieser Entscheidung sorgte das Gericht f?r eine Angleichung innerstaatlichen Rechts an internationale Standards, die die Hinrichtung jugendlicher Straft?ter ausdr?cklich untersagen. Zwei Gefangene kamen im Berichtszeitraum aus dem Todestrakt frei, nachdem sich nachtr?glich ihre Unschuld erwiesen hatte. Im Jahr 2005 fanden in den USA 60 Exekutionen statt, unter anderem von Menschen, die geistig behindert waren oder sich ohne kompetente anwaltliche Vertretung vor Gericht hatten verantworten m?ssen. Zu den Hinrichtungsopfern z?hlten ferner ausl?ndische Staatsb?rger, deren Rechte auf konsularischen Beistand missachtet worden waren.

Menschenrechtsverteidiger

Im gesamten amerikanischen Raum setzten sich Menschenrechtsverteidiger nachdr?cklich daf?r ein, dass Regierungen und bewaffnete Gruppen ihren Verpflichtungen zur Wahrung internationaler und innerstaatlicher Menschenrechtsstandards nachkommen.

Frauenrechtlerinnen, die sich f?r die Abschaffung antiquierter Gesetze ?ber Vergewaltigungen und famili?re Gewalt engagierten, sahen sich vielfach Drohungen und Einsch?chterungsversuchen ausgesetzt, weil sie den Opfern von Gewalt und sexuellem Missbrauch Unterst?tzung zuteil werden lie?en. In den mittelamerikanischen Staaten k?mpften indigene Gemeinschaften mit zunehmender Vehemenz um ihre Lebensgrundlagen und um das Recht, konsultiert zu werden, bevor durch die Ausbeutung nat?rlicher Ressourcen oder den Bau von Staud?mmen ihre traditionellen Siedlungsgebiete in Mitleidenschaft gezogen werden. In Jamaika und einigen anderen karibischen L?ndern war eine wachsende Feindseligkeit gegen?ber Angeh?rigen sexueller Minderheiten zu verzeichnen, die einige von ihnen offenbar veranlasste, ihr gewohntes Leben aufzugeben und Schutz in der Anonymit?t zu suchen.

Menschenrechtsverteidiger in Amerika sahen sich in ihrer Arbeit auf unterschiedlichste Weise behindert, angefangen von Einsch?chterungsversuchen und Einschr?nkungen ihrer Reisefreiheit bis hin zu willk?rlichen Festnahmen und strafrechtlicher Verfolgung aufgrund konstruierter Anklagen wegen angeblicher terroristischer oder anderweitiger gewaltt?tiger Handlungen. Die Beh?rden wiesen Berichte ?ber Gewaltakte gegen Menschenrechtler oftmals als ?berzogen oder frei erfunden zur?ck. In Brasilien, Guatemala, Kolumbien und Mexiko fielen Personen, die sich auf ?rtlicher Ebene in zumeist extrem abgelegenen Landesteilen gegen Armut und f?r Entwicklungsprojekte engagierten, T?tungen zum Opfer. Gleiches galt f?r Journalisten, die Korruption und andere Missst?nde anprangerten. Mitglieder einer Nichtregierungsorganisation in Ecuador, deren Ziel es war, indigene Gemeinschaften in ihren Rechten zu sch?tzen und Umweltsch?den abzuwenden, die von Bohrungen nach Erd?l oder von ausgebrachten Chemikalien zur Vernichtung von Koka-Pflanzungen ausgingen, sahen sich Morddrohungen ausgesetzt. Auch die kubanischen Beh?rden gingen gegen Menschenrechtsverteidiger, politische Dissidenten und Gewerkschafter mit Schikanen und Einsch?chterungsversuchen vor und verstie?en h?ufig in eklatanter Weise gegen die Rechte auf freie Meinungs?u?erung und Vereinigungsfreiheit.

In Guatemala, Haiti, Honduras, Kolumbien und Mexiko wurde auf juristischem Wege versucht, Menschenrechtler mundtot zu machen, indem man ihnen Strafverfahren und Inhaftierung androhte, die auf Anklagen basierten, welche jeder Grundlage entbehrten. Auch aus den USA wurden derartige Vorf?lle gemeldet.

Empfehlungen der Inter-Amerikanischen Menschenrechtskommission, f?r konkret gef?hrdete Menschenrechtsverteidiger Schutzvorkehrungen zu treffen, kam man nur unzureichend oder erst mit erheblicher Verz?gerung nach. Einige Regierungen belie?en es dabei, bedrohten Menschenrechtlern schusssichere Westen zur Verf?gung zu stellen, und legten nicht den politischen Willen an den Tag, der in den staatlichen Institutionen weithin anzutreffenden feindseligen Haltung gegen?ber der Arbeit von Menschenrechtsverteidigern entgegenzuwirken. Ebenso wenig waren Bem?hungen erkennbar, Gesetzesvorschriften abzuschaffen, die das Recht auf Verteidigung der Menschenrechte einschr?nkten.

Apolda01
 
 
 
 
 
 
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apolda01
Gast
« am: Juli 17, 2006, 01:03:44 »

Jahresbericht 2006
Amerika

F?r weite Teile der Bev?lkerung des amerikanischen Kontinents geh?rte die Missachtung ihrer Menschenrechte zur tagt?glichen Realit?t. Dies galt insbesondere f?r Angeh?rige sozial schwacher gesellschaftlicher Gruppen wie Frauen, Kinder und indigene Gemeinschaften. Zugleich war aber auch ein Erstarken der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsbewegung zu verzeichnen, die sich mit ihren Forderungen nach besseren Lebensbedingungen und einer transparenten und verantwortlichen Regierungsf?hrung sowie der Wahrung der Menschenrechte zunehmend Geh?r verschafften.

Das Leben der Mehrheit der Bewohner Amerikas war von Diskriminierung und Armut gepr?gt, was in einer Reihe der dortigen L?nder zu sozialen Unruhen und politischer Instabilit?t f?hrte. Indigene Gemeinschaften, die zu den ?rmsten und am meisten marginalisierten Gruppen des amerikanischen Kontinents z?hlten, lehnten sich vor allem in der Andenregion mit zunehmender Vehemenz gegen verkrustete politische Strukturen auf.

Polizei?bergriffe wie Folterungen und Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Aus Kolumbien trafen im Kontext des bewaffneten Konflikts zudem erneut Meldungen ?ber das »Verschwindenlassen« von Menschen ein. Gewalt gegen Frauen stellte fast ?berall in Amerika ein gravierendes und akutes Problem dar. In El Salvador, Guatemala und Mexiko l?ste die Ermordung Hunderter Frauen und die Gleichg?ltigkeit der Beh?rden gegen?ber diesen Verbrechen gro?e Emp?rung aus. Der Konflikt in Kolumbien und die auf dem amerikanischen Kontinent um sich greifende organisierte Kriminalit?t stellten eine anhaltende Bedrohung der Rechte unz?hliger Menschen dar.

Die US-amerikanische Regierung verfolgte im Namen der Sicherheit nach wie vor eine Politik, die die Menschenrechte nicht nur in den USA, sondern auch in einer Vielzahl anderer Staaten aush?hlte.

Die karibischen und mittelamerikanischen L?nder ebenso wie der S?den der USA wurden im Berichtszeitraum von Naturkatastrophen unter anderem durch eine Serie verheerender Wirbelst?rme heimgesucht, die die ohnehin verbreitete Armut und Marginalisierung der in den betroffenen Regionen lebenden Menschen weiter versch?rfte. ?hnlich wie in New Orleans und anderen Gemeinden im US-Bundesstaat Louisiana, wo Hurrikan Katrina erhebliche Verw?stungen anrichtete, reagierten die Beh?rden in vielen F?llen weder z?gig noch in dem erforderlichen Umfang, um den Menschen vor Ort Unterst?tzung zukommen zu lassen.

Nationale Sicherheit und der »Krieg gegen den Terror«

In ihrem »Krieg gegen den Terror« setzten sich die USA weiterhin unverhohlen ?ber grundlegende Menschenrechtsprinzipien und ihre v?lkerrechtlichen Verpflichtungen hinweg.

In Afghanistan, Irak, auf dem US-Marinest?tzpunkt Guant?namo Bay und in geheimen Haftzentren, die von den USA in Europa, Nordafrika und anderenorts betrieben worden sein sollen, sahen sich Tausende Gefangene ohne Anklageerhebung ihrer Freiheit beraubt. Nach wie vor trafen von dort auch Berichte ?ber Folterungen und Misshandlungen ein. Zudem verdichteten sich Hinweise darauf, dass die US-Beh?rden bei Folterungen »Outsourcing« betrieben haben, indem sie unter anderem Gefangene ohne rechtliches oder sonstiges ordnungsgem??es Verfahren in den Gewahrsam von Drittstaaten ?berstellten. Diese als »renditions« bekannt gewordenen Gefangenentransfers fanden bisweilen unter v?lliger Geheimhaltung statt.

Auf dem US-Marinest?tzpunkt Guant?namo Bay sa?en nach wie vor rund 500 Gefangene unter Bedingungen ein, die grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkamen. Ihnen wurde weiterhin das Recht verwehrt, die Gesetzm??igkeit ihrer Inhaftierung anzufechten.

Zunehmend traten Hinweise daf?r zutage, dass die US-Regierung das »Verschwindenlassen« von Menschen sanktioniert und Verh?rmethoden genehmigt hat, die den Tatbestand der Folter oder Misshandlung erf?llen. Amtstr?ger in h?chsten Positionen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen, nicht einmal Personen, gegen die der Verdacht bestand, f?r Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich zu sein.

Der Gesetzgeber in den USA wurde im Berichtszeitraum aktiv, um die Aush?hlung von Menschenrechtsnormen im »Krieg gegen den Terror« zu unterbinden. Gegen Widerst?nde der Bush-Regierung verabschiedete der Kongress ein Gesetz, das Folterungen und die unmenschliche Behandlung von Gefangenen im Gewahrsam US-amerikanischer Beh?rden weltweit untersagte. Die Regierung hatte sich der Gesetzesinitiative mit dem Argument verschlossen, dass dadurch ihre M?glichkeiten, von H?ftlingen Informationen zu erlangen, eingeschr?nkt w?rden. Ein weiteres Gesetz hingegen erschwerte es Guant?namo-Gefangenen erheblich, die Bundesgerichte anzurufen, und stellte den Fortgang von rund 200 bereits anh?ngigen Verfahren in Frage, in denen Insassen die Rechtm??igkeit ihrer Inhaftierung angefochten hatten.

Die USA erh?hten im Berichtszeitraum ihre Milit?rhilfe f?r Kolumbien, obwohl weiterhin Beweise f?r schwere Menschenrechtsverletzungen durch Angeh?rige des Milit?rs und paramilit?rischer Gruppen, die mit Unterst?tzung oder stillschweigender Duldung der regul?ren Streitkr?fte operierten, zutage traten.

Konflikte und Gewaltkriminalit?t

Missbr?uchliche Regierungspraktiken, Korruption, Diskriminierung und anderweitige Ungleichbehandlung l?sten insbesondere in den Andenstaaten verbreitet Proteste marginalisierter Bev?lkerungsgruppen aus und drohten die Rechtsstaatlichkeit zu gef?hrden. Vielfach waren indigene Gemeinschaften, die mit zunehmender Vehemenz die ihnen zustehenden Rechte und ihre Beteiligung am politischen Leben einforderten, die treibende Kraft von Protestbewegungen. Die Regierungen von Ecuador und Bolivien sahen sich unter dem Druck anhaltender Massendemonstrationen zum R?cktritt gezwungen.

Von den von der kolumbianischen Regierung im Kontext des dort seit vielen Jahren w?hrenden Konflikts getroffenen Ma?nahmen ging gleichfalls eine Gef?hrdung der rechtsstaatlichen Ordnung aus. Alle Konfliktparteien machten sich nach wie vor verbreitet des Versto?es gegen die Menschenrechte vor allem der Zivilbev?lkerung schuldig.

In mehreren L?ndern des Kontinents griff insbesondere in st?dtischen Ballungsr?umen die Gewalt in einer Weise um sich, dass Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit schweren Schaden zu nehmen drohten. In einigen Metropolen Brasiliens wie auch mittelamerikanischer und karibischer Staaten waren Bewohner ganzer Stadtviertel in einem Teufelskreis von Gewalt seitens meist krimineller Banden und staatlicher Gewalt im Zuge der Bek?mpfung der Kriminalit?t gefangen. W?hrend der Fokus der ?ffentlichkeit und der Medien vornehmlich auf Verbrechen an wohlhabenden B?rgern gerichtet war, geriet das Schicksal der unter tagt?glicher Gewalt leidenden Bewohner von Armensiedlungen, f?r deren Sicherheit der Staat sich aus der Verantwortung stahl, mehr und mehr in Vergessenheit.

Die Militarisierung der staatlichen Sicherheitsorgane setzte sich im Berichtszeitraum fort. So wurden in mehreren mittelamerikanischen L?ndern den Streitkr?ften zunehmend Aufgaben im Bereich der Verbrechensbek?mpfung und der Aufrechterhaltung der ?ffentlichen Ordnung ?bertragen.

In Haiti machten sich nach vorliegenden Meldungen illegale bewaffnete Gruppen ebenso wie Polizeibeamte der Entf?hrung und T?tung von Zivilisten schuldig.

Die Verbreitung von Kleinwaffen auf dem amerikanischen Kontinent stellte nach wie vor ein ernsthaftes Problem dar, auch wenn einige Regierungen Bem?hungen erkennen lie?en, diesen Trend umzukehren. In einer Volksabstimmung in Brasilien sprachen sich allerdings 64 Prozent der Wahlberechtigten gegen einen Vorschlag aus, den Verkauf von Schusswaffen zu verbieten.

Gerechtigkeit und Straflosigkeit

In einem Gro?teil der Staaten Amerikas zeichneten Angeh?rige der Sicherheitskr?fte verbreitet f?r Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, ohne Strafverfolgung bef?rchten zu m?ssen. Aus L?ndern ?berall in der Region trafen Meldungen ?ber Folterungen und Misshandlungen mit zum Teil t?dlichem Ausgang ein. Die f?r solche Verbrechen Verantwortlichen kamen meist straffrei davon. Opfer von Menschenrechtsverletzungen, deren Familien oder in ihrem Auftrag handelnde Rechtsanw?lte, die solche Straftaten zur Anzeige brachten, sahen sich ebenso wie Zeugen und Justizbeamte vielfach Schikanen, Einsch?chterungsversuchen und Morddrohungen ausgesetzt. Einige verloren bei offenkundig gezielten Anschl?gen ihr Leben.

Die Bedingungen in den Hafteinrichtungen vieler amerikanischer Staaten waren von ?berbelegung und mangelnder Grundversorgung der Insassen gekennzeichnet. Die dort herrschenden Zust?nde kamen oftmals grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleich und waren Ausl?ser f?r eine Reihe von Gefangenenrevolten, in deren Verlauf zahlreiche H?ftlinge zu Tode kamen. Bei den Opfern handelte es sich ?berwiegend um junge M?nner aus mittellosen Bev?lkerungsschichten. Ineffizienz, Korruption und diskriminierende Praktiken in den Reihen der Justizorgane hatten zur Folge, dass straftatverd?chtige Personen aus verarmten und marginalisierten Gruppen der Gesellschaft monate- oder sogar jahrelang ohne Gerichtsverfahren in den Gef?ngnissen einsa?en und oftmals keinen Zugang zu anwaltlichem Beistand hatten.

Aus Brasilien, Ecuador, Jamaika, Kolumbien, Paraguay und anderen L?ndern wurden Vorf?lle bekannt, bei denen die Sicherheitskr?fte in unverh?ltnism??iger Weise Gewalt sowohl gegen straftatverd?chtige Personen als auch gegen Demonstranten angewandt haben. Bei mehreren dieser Polizeieins?tze kamen Menschen zu Tode.

Die mangelnde Unabh?ngigkeit und Unparteilichkeit der Justizorgane, die sich vielfach politisch oder finanziell korrumpieren lie?en und den Korpsgeist von Polizei und Milit?r tolerierten, stellte nach wie vor ein schwerwiegendes Problem dar und leistete der Straflosigkeit f?r Menschenrechtsverletzungen Vorschub.

In einigen lateinamerikanischen L?ndern waren hingegen ermutigende Fortschritte bei der Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit zu verzeichnen. So wurde der ehemalige chilenische Staatschef Augusto Pinochet wegen Menschenrechtsverletzungen unter Anklage gestellt und Hausarrest gegen ihn verh?ngt. Da seine strafrechtliche Immunit?t per Gerichtsbeschluss aufgehoben worden war und Gutachten ihm Prozessf?higkeit attestierten, konnten die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und ihre Familien wieder Hoffnung sch?pfen, dass ihre nun schon seit mehr als 30 Jahre w?hrenden Bem?hungen um Gerechtigkeit nicht vergeblich gewesen waren.

Mit der Festnahme des ehemaligen peruanischen Pr?sidenten Alberto Fujimori in Chile wurden auch die Opfer von Menschenrechtsverletzungen j?ngeren Datums und deren Familien in der Hoffnung best?rkt, dass ihnen letztlich doch noch Gerechtigkeit zuteil wird. Alberto Fujimori befand sich Ende 2005 bis zur Entscheidung ?ber ein Auslieferungsersuchen der peruanischen Beh?rden in Chile in Haft. In Peru waren gegen den einstigen Staatschef Anklagen wegen Mordes, Folter und dem »Verschwindenlassen« von Menschen anh?ngig.

In einem Urteil vom Juni best?tigte der Oberste Gerichtshof Argentiniens die Verfassungswidrigkeit zweier als Punto Final (Schlusspunkt) und Obendencia Debida (Befehlsnotstand) bekannter Gesetze. Der Richterspruch machte den Weg frei f?r die juristische Aufarbeitung Tausender F?lle von Menschenrechtsverletzungen, die zwischen 1976 und 1983 in Argentinien ver?bt worden waren.

Ein Gericht in Spanien sprach im April den ehemaligen argentinischen Marineoffizier Adolfo Scilingo der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Nach eigenem Eingest?ndnis hatte sich Adolfo Scilingo an Bord von Flugzeugen befunden, in denen Gefangene zun?chst bet?ubt, nackt ausgezogen und anschlie?end ?ber dem Meer abgeworfen worden waren. Der Verfassungsgerichtshof Spaniens gab ferner gr?nes Licht f?r die Er?ffnung eines Strafverfahrens gegen den ehemaligen guatemaltekischen Staatspr?sidenten Rios Montt und andere einstige Milit?rs des mittelamerikanischen Landes, denen Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt wurden.

In einigen L?ndern des amerikanischen Kontinents waren allerdings im Kampf gegen die Straflosigkeit auch schwere R?ckschl?ge zu verzeichnen. So trat in Kolumbien ein Gesetz ?ber Gerechtigkeit und Frieden in Kraft, auf dessen Grundlage Mitglieder bewaffneter Gruppen, die mit Menschenrechtsverst??en einschlie?lich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Verbindung gebracht wurden, von Strafverfolgung ausgenommen werden k?nnen, wenn sie sich demobilisieren lassen. In Haiti gelang zahlreichen ehemaligen Milit?rs und Paramilit?rs, die wegen ihrer Beteiligung an Massakern Haftstrafen verb??ten, die Flucht aus dem Gef?ngnis. Einige andere wurden freigelassen, ohne dass die Beh?rden f?r diese Ma?nahme eine rechtlich plausible Begr?ndung lieferten. In Mexiko konnte der Sonderstaatsanwalt f?r Menschenrechte, der den Auftrag hatte, die f?r weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen in den 1960er bis in die 1980er Jahre hinein Verantwortlichen vor Gericht zu bringen, kaum Fortschritte vermelden.

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