Zitat aus einer Meldung von Heise News :
Das Bundesverfassungsgericht vertritt in st?ndiger Rechtsprechung die Ansicht, dass im Meinungskampf auch starke, eindringliche Ausdr?cke und "sinnf?llige Schlagworte" benutzt werden d?rften (BVerfG, NJW 1991, 2074 [2075]). Jedoch m?ssten Art und Weise des Vortrages in jedem Fall auf die Ehre des Betroffenen R?cksicht nehmen. Denn ehrverletzende ?u?erungen, die lediglich der Stimmungsmache dienen oder Formalbeleidigungen (BGH, NJW 1979, 266) sind, werden gerade nicht mehr vom Grundrecht der freien Meinungs?u?erung aus Artikel 5 (Absatz 1 Satz 1) des Grundgesetzes gedeckt
“Gericht: Meinungsfreiheit erlaubt auch im Internet keine BeleidigungZitat aus Heise-News vom 24.01.2003 :
Das Recht auf freie Meinungs?u?erung erlaubt auch im Internet keine Beleidigung. So brauche es niemand hinzunehmen, in einem Beitrag eines Online-Dienstes als "d?mlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden, hei?t es in einem am Freitag ver?ffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg. (Aktenzeichen: 21 O 595/02; rechtskr?ftig). Das Gericht gab damit einem Kl?ger Recht, der sich vom Herausgeber eines online erscheinenden Fachmagazins beleidigt gef?hlt hatte. Das Magazin verkauft und vermittelt Fahrzeuge. .................”
den ganzen Artikel finden sie unter :
http://www.heisenews.de/newsticker/data/anw-24.01.03-009/Urteil : Beleidigende ?u?erungen im Internet
Landgericht Coburg, Urteil vom 20.11.2002, Az. 21 O 595/02
Fazit: "Beleidigende ?u?erungen geben dem Verletzten einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz auch dann, wenn die ?u?erungen auf einer Internetseite erfolgen."Das Urteil ist unter
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030059.htm abrufbar.
Quelle: JurPC (JurPC Web-Dok. 59/2003)
Die Aufforderung zu einer Straftat ist in Deutschland strafbar.
Leider sind sich manche Leute nicht bewu?t das sie eine Straftat begehen wenn sie im Eifer des Gefechtes in einem Forum oder auf ihrer Homepage dazu auffordern bei der n?chsten Demo die " Bullen mal wieder richtig aufzumischen ". Diese und ?hnliche Spr?che sind leider h?ufig anzutreffen.
Schlimm wird es aber wenn gezielt auf den Internetseiten von politisch extremen Gruppen zur Gewalt gegen eine bestimmte Person aufgerufen wird.( §111 StGB )
Oft kommen hierzu nach die Straftaten der Volksverhetzung oder Anleitung zu einer Straftat ( §§ 130, 130a StGB.)
Sollten Sie auf eine solche Seite sto?en schicken sie bitte eine E-Mail ans BKA. Von dort wird die zust?ndige Stelle informiert.
Abhilfe kann die freiwillige Selbstkontrolle Multimedia schaffen, Beschwerdeformular im Internet unter :
http://www.fsm.de Behauptungen im Internet
Finanzmanipulationen:
Gezielte Fehlinformationen,Ger?chte und Klatsch in Chat Rooms, Bulletin Boards und anderen Diskussionsforen des Internet k?nnen Chaos in der Finanzwelt hervorrufen.Hier wird versucht Aktienkurse hochzutreiben, um dann abzukassieren. Als Opfer bleiben die K?ufer der schon bald wertlosen Aktien.
Boykott-Seiten:
Manche Gruppen oder Personen nutzen das Internet, um zum Widerstand oder Boykott gegen bestimmte Firmen oder Marken aufzurufen. Zweck ist hierbei nicht mehr eine freie Meinungs?u?erung. Durch speziell daf?r eingerichteten Websites soll die ?ffentlichkeit zu Aktionen anzustacheln, die dem Ruf eines Unternehmens schaden und so seine Kunden abschrecken sollen. So etwas nennt man Gesch?ftssch?digung mit der m?glichen Folge einer Schadensersatzklage. Anklage-Seiten:
Wie bei den Boykott-Seiten nutzen manche Personen das Internet, um ihrer Unzufriedenheit gegen?ber bestimmten Unternehmen Luft zu machen oder um in b?swilliger Absicht falsche Tatsachen zu verbreiten.
Wer seine Behauptungen hier nicht beweisen kann mu? ebenfalls mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen rechnen.FAZIT:
Wenn Sie das Internet nutzen m?chten um ihren Unwillen gegen Andere darzulegen, beachten Sie immer den Grundsatz der Wahrheit und Verh?ltnism??igkeit ! Verzichten Sie auf ?bertreibungen, Beleidigungen und L?gen. Im Zweifelsfalle kann sogar , z.B. im gesch?ftlichen Verkehr, eine wahre Behauptung zu Regre?pflichten f?hren !Peter