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Autor Thema: Cámara de Industria y Comercio Paraguayo-Polonia  (Gelesen 787 mal)
aisa
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« Antwort #10 am: März 31, 2010, 02:13:02 »

Wie ich vor einigen Tage vom Betreiber der Handelskammer, Edward von Schlesinger, erfahren habe, wurde der Betrieb eingestellt. Es hat sich herausgestellt daß die Kammer nicht den erwarteten Zulauf hatte.

Wenn man schon mal das Chaos auf der Website der Kammer gesehen hat, braucht man sich gar nicht zu wundern.

Die amateurhafte Arbeitsweise von Herrn Schlesinger war auch nicht förderlich.

Ich möchte dazu ein Beispiel anführen. Herr Schlesinger wollte ein Haus in der Nähe von meinem Haus kaufen. Dazu schloß er einen Vertrag mit der vor 7 Jahren verstorbenen Besitzerin ab. Den Vertrag unterschrieb der Vetter des zukünftigen Erben. Die Immobilie befand sich im Erbschaftsprozeß und konnte daher überhaupt nicht verkauft werden. Natürlich hat er nie nach dem Titel des Hauses gefragt.

Man muß sich ernsthaft fragen wie Herr Schlesinger seine Kunden bedienen wollte, wenn er schon beim eigenen Haus so amateurhaft arbeitet.

Dazu kam auch noch daß er meine Empfehlung immer abwies weil er selber doch alles besser wußte.

Wieder ein Beispiel von einem gescheiterten Einwanderer.

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« Antwort #9 am: September 07, 2009, 07:16:34 »


...vermute, daß der Richter der über die Eintragung entscheidet, wegen dem kleinen Kapital abweisen würde


die Frage ist nicht was die AG braucht (welcher Aussenstehende will das auch zutreffend beurteilen können), sondern welche Anforderungen das Handelsgesetzbuch daran knüpft.
Falls - was ich nicht weiss - die Voraussetzungen ab 10 Mio Gs erfüllt sein sollten, muss der Rechtspfleger genehmigen.

Ist ja auch völlig klar!

Selbst wenn  das Grundkap. der AG nur für `nen halben Bürostuhl reicht, könnte die Körperschaft immerhin doch vor Eintragung über eine - zu einem späteren Zeitpunkt valutierende - Darlehenszusage verfügen.
Ist ohne weiteres denkbar, weil die Handlungsfähigkeit ab Unterzeichnung des GesVertrages und - entgegen landläufiger Auffassung - nicht erst mit Eintragung ins Register, beginnt (s. GmbH i. G.).
Damit einhergehende, interimsweise Haftungsänderungen lassen wir (da als Beispiel gedacht) mal außer Betracht.

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aisa
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« Antwort #8 am: September 07, 2009, 06:44:47 »

Eine GmBH kann manhier auch mit weniger Kapital gründen, aber eine AG braucht schon mehr Kapital um arbeiten zu können. Ich veremute daß der Richter der über die Eintragung entscheidet, wegen dem kleinen Kapital abweisen würde.

Unsere GmbH haben wir vor 18 Jahren mit einem Kapital von 10.000.000 Gs (2.000 $) gegründet.

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« Antwort #7 am: September 07, 2009, 05:32:13 »


... der (Notar) sagte daß das Gesetz kein Mindestkapital vorschreibt.

.... daß beim Handelsgericht eine AG mit so einem kleinen Kapital nicht eingetragen wird.



Einer liegt da schief.
Wenn sich nach HGB (in PY natürlich auf Basis der vergleichbaren Gesetzesgrundlage) eine Ges. gründen  lässt, besteht selbstredend ein Rechtsanspruch auf deren Eintragung im Register.
Das Finanzamt mag sich über die geringe Kapitalausstattung zwar wundern, dennoch steht ihm kein Veto zu.

Mit einer Feststellungsklage käme man sicher weiter.

Aber wozu das Theater?

Man gründet die Ges. mit demjenigen Kapital, das für eine reibungslose Abwicklung vonnöten ist und lehnt sich zurück.

Nur eine Kleinigkeit am Rande.
In den frühen 90ern wohnte ich in UK und hatte vor Ort eine "Private limited Company" mit zwei Ges.Anteilen von je 1 GBP (£)  gegründet. Haftendes Kapital nach heutiger Parität also rd. 2,50 EUR. Lächerliche Kapitalausstattung, ich weiss.
Dennoch hat sich nie jemand daran gestört.

Die Ges. existiert noch immer, beschäftigt den üblichen "Chartered Accountant" (Steuerberater), gibt regelmäßige Steuererklärungen, nebst jährl. Existenznachweise gegenüber dem Company House (GesRegister) ab und erfreut sich - bei unverändert gebliebenem Stammkapital -  bester Bonität.

Geringes GesKapital wird so lange kein Problem sein, wie die Ges. in ihren nach Außen gerichteten Aktivitäten keinen Reputations-Bedarf hat.

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« Antwort #6 am: September 06, 2009, 09:07:44 »


Wo kann man diese Firma bei Bedarf verklagen?


in PY (selbst wenn die Klage angenommen werden würde) kaum, da die S.A. dort formal nicht existiert.
Und in Panama, per Korrespondenzanwalt, bringt es nichts.

Selbst wenn man die Durchgriffsmöglichkeit hätte, würde die Gesellschaft sang- und klanglos untergehen.
Dazu  brauchts (in den meisten Destinationen) nicht sehr viel.
Zur Löschung von Amts wegen reicht es meist schon, wenn ein mal keine Steuern bezahlt werden, was
natürlich auch in Panama (jährl. 250 USD pauschal) zu geschehen hat.
Wenn es also Stress gibt, wird nicht reagiert, die Ges. verschwindet von allein und eine neue wird aus der Taufe
gehoben.

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« Antwort #5 am: September 06, 2009, 08:35:33 »

Ohne Gründung einer Filiale der Kammer in PY und Anmeldung beim Finanzamt würde sie illegal arbeiten und Steuern hinterziehen. Wer würde sich trauen einer Firma die sich Kammer nennt in PY Geld anzuvertrauen wenn sie nicht mal im Handelsregister eingetragen ist. Wo kann man diese Firma bei Bedarf verklagen?

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« Antwort #4 am: September 06, 2009, 08:24:55 »

Das geringe Kapital kommt daher weil ich mit dem Anbieter beim Notar (gegenüber der Migracion) war und der sagte daß das Gesetz kein Mindestkapital vorschreibt. Der Anbieter fragte dann ob man die AG dann auch mit 1.000.000 gs gründen kann. Der Notar bejahte und so wird die AG nun mit diesem Kapital angeboten. Allerdings ist es so daß beim Handelsgericht eine AG mit so einem kleinen Kapital nicht eingetragen wird. So eien AG wäre total geschäftsunfähig denn schon der Stuhl der Sekretärin kostet mehr. Auch beim Finanzamt würden sich Probleme ergeben.

Weiters finde ich interessant daß keine jährlichen Kosten für die zu kontratierenden Aktionäre, den Sindico und die Buchhaltung berechnet werden. Auch wenn es eine Scheinfirma ist, muß eine Buchhaltung geführt werden und die jährliche Bilanz vorgelegt werden. Bei Nichterfüllung wird die Firma vom Finanzamt geschlossen.

Unsere AG ist schon im untersten Bereich mit 30.000 $ Kapital angesiedelt. Weniger wird wohl in der Praxis gesetzlich nicht vertretbar sein.


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« Antwort #3 am: September 06, 2009, 08:17:54 »


Besonders auffallend ist die S.A. mit einem Kapital von nur 140 Euro

Nicht unbedingt, Herbert!

Ein geringes Kapital (ich hab´s für die erw. Ges. nicht verifiziert) schönt natürlich nicht die Optik.
Ungeschickt ist es allemal, weil das Grundkapital einer Panama-Aktienges. (S.A.) eh nicht eingezahlt
werden muss.
Überaus komfortabel für Blender!

Kurz gesagt:
Die 10 Mio-$-AG macht was her, kostet aber nur Peanuts mehr, als die popelige1000- $-AG.
Aber selbst wenn das Kapital, wie es in D. der Fall ist, eingezahlt werden müsste, ließe sich daraus wenig ableiten, weil der klamme Gesellschaftsgründer das nur (bei Gründung nachzuweisende = kurz zu hinterlegende) Kapital sogleich wieder per Darlehensvertrag , oder überteuertem Kauf seines alten Autos, oder einer wertlosen Immobilie, oder irgendwelchem Büroschrott, entnimmt.
Der Blick ins Handelsregister bringt wenig Erhellung!

Als guter Vergleich könnte sich hier das Grundbuch anbieten, weil die Eintragung einer Hypothek (auch nach vollständiger Tilgung) bis in alle Ewigkeit bestehen bleibt, sofern der Eigentümer diese nicht auf seine Kosten löschen lässt.
In diesem Falle ist also das Grundbuch hins. der in Abtlg. III eingetragenen Belastungen genau so "unrichtig", wie das Handelsregister es (bei obigem Beispiel) bezüglich des haftenden Kapitals ist.

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« Antwort #2 am: September 06, 2009, 07:20:30 »

Ganz meiner Meinung

Besonders auffallend ist die S.A. mit einem Kapital von nur 140 Euro.

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« Antwort #1 am: September 06, 2009, 05:28:33 »


Herbert,

ohne voreilig sein zu wollen, wird man den Laden wohl schon als unseriös klassifizieren müssen.

Nicht wegen einer etwaigen Registrierung in Panama (was ich auf die Schnelle aber nicht bestätigen kann),
sondern  weil

- man sich als Handelskammer präsentiert, letztlich aber einen - nicht mal preisgünstigen - Gemischtwarenladen
  für zahllose (auch Einwanderungs- u. Immo) Dienstleistungen zu betreiben versucht >> Preisliste

- noch immer im Hotel Bavaria kampiert wird, obwohl die Büroeröffnung für 2008 avisiert war.

- es mit der Rechtschreibung erkennbar hapert (Kraftfahrtzeuge, unentgeldlich usw.) >> Preisliste.

Was soll man davon halten?
Ich denke, hier geht jemand mit einem ganz kleinen Budget auf Dummenfang.

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« am: September 06, 2009, 03:28:38 »

Die Cámara de Industria y Comercio Paraguayo-Polonia S.A. mit Sitz in Panama beginnt ihre Arbeit in Paraguay. http://www.ccpp.pl/DE/index2.html

Besonders interessant sind die angebotenen Leistungen: http://www.ccpp.pl/uslugi-images/KatalogDE.pdf

Man bedenke daß es sich um eine Firma, nämlich um eine AG handelt, die in Panama registriert ist, aber nicht in Paraguay.

Interessant wären die Meinungen zu den angebotenen Leistungen. Besonders gut kennt sich Just Now auf diesem Gebiet aus.

Meiner bescheiden Meinung nach als Rechtsanwalt handelt es sich um sehr dubiose Angebote. Was meinen die User dazu.

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