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Autor Thema: Eine Frage an den Ranscher  (Gelesen 2385 mal)
Don Holiday
Gast
« Antwort #44 am: September 20, 2009, 09:08:09 »

Vorab moechte ich mich fuer den Beitrag (der die „Frage an den Raenscher" betrifft) entschuldigen, den ich unter „Wie wird man in PY bedroht und was hat die Anti-Korruptionsbehoerde damit zu tun?“ einsetze.

http://pylogic.com/forum/index.php/topic,1228.msg19771/topicseen.html#msg19771

Ich versprach ja, mich nicht mehr ueber den Skandal zu aeussern, wie in PY einige Typen mit den Spenden aus DE  umgehen.

Dieser Beitrag beruehrt den Spendenskandal nur am Rande, ist aber typisch fuer das Umgehen mit Spenden von einigen Personen in PY..

Ich habe ihn der Wichtigkeit wegen einen neuen Raum gegeben: „Wie wird man in PY bedroht und was hat die Anti-Korruptionsbehoerde damit zu tun?“

Don H
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« Antwort #43 am: September 19, 2009, 07:54:52 »


Fernando,

warten wir mal ab, ob etwas dazu gesagt, oder erklärt wird.

Das weiter unten benannte Girasol-Zitat habe ich nur hier gelesen und kann daher nicht sagen, ob der Nick (Girasol) zu dem in diesem Thread mehrfach erw. Käufer-Namen (Harald?) überhaupt passt.
 
Dennoch drängt sich natürlich eine unverkennbare Parallele  zu der, von mir schon immer bestrittenen, 145%-Provisions-Sache auf.

Und wenn man sich erinnert, dass eben diese Story der Auftakt für die "Frage an den Rancher" war, muss man natürlich darüber stolpern, wenn dem Schuft (vom vermeintlich Geschädigten) gar zuvor und  öffentlich, Absolution erteilt worden ist.

Gedulden wir uns ...

JustNo
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Fernando
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« Antwort #42 am: September 19, 2009, 06:59:35 »

Sollte dann nicht, spätestens jetzt eingeräumt werden, dass es sich (bei wohlwollender Beurteilung) allenfalls um einen Irrtum gehandelt haben kann?

@JustNow, Du liest doch auch schon lange in diesem Forum. So aus dem Stegreif könnte ich dir DREI Members (entschuldige, Kunstfiguren) nennen, die sich NIEMALS irren.
Zumindest ihrer eigenen Ansicht nach.  Wink
Selbst wenn die Erklärung authentisch sein sollte und ohne "Druck" zustande gekommen sein sollte.
Es darf nicht sein, was nicht sein darf. Ergo: Nein, es liegt kein Irrtum vor Cheesy
Zwei plus zwei gleich fünf
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« Antwort #41 am: September 19, 2009, 05:37:35 »


Die Behauptung, ich hätte beim Kauf unseres Grundstücks 145% zuviel gezahlt und dabei den vollen Namen eines Deutschen in Piribebuy genannt, entspricht nicht der Wahrheit ...


Wenn - was ich nicht weiss - die o. a. Erklärung authentisch ist und es sich bei deren Verfasser um die Person handelt, die uns als AK-Geschädigter im Zusammenhang mit der "145%-Abzock-Prov." präsentiert worden ist, wenn seitenweise (und im Kern unzutreffend), über den Terminus und das Wesen der Provision phantasiert wurde, obgleich an der unrunden Story viel zu wenig passte ....

Sollte dann nicht, spätestens jetzt eingeräumt werden, dass es sich (bei wohlwollender Beurteilung) allenfalls um einen Irrtum gehandelt haben kann?


JustNow
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La Costa
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« Antwort #40 am: September 18, 2009, 10:19:13 »

Ist doch etwas seltsam, will einer von den beiden Personen, versuchen etwas
richtig zu stellen, wird sofort vermutet, das Ganze ist wohl nur unter Druck geschehen.
Oder war das, was man hier in den letzten Wochen lesen konnte, doch nicht ganz  dem Sachverhalt entsprechend.
Aber wir werden ja sehen, so hoffe ich, wie es weiter geht.
La C
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Calimero
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« Antwort #39 am: September 18, 2009, 10:14:09 »

Liebe Christiane,
wer auf unliebsame Leute Kopfgeld aussetzt und auch sonst mit Waffen herum läuft, ist sicher wohl mit Vorsicht zu genießen.
Hallo Just Now 2
du schreibst bei Kaufgesprächen von
Zitat
erforderlicher  freundschaftlicher Atmosphäre
Ich glaube,dass Friseure schon von Berufswegen bestens in der Lage sind eine solche vertrauenswürdige Atmosphäre herbeizuführen und das ist ja gerade de typische Gangart " man ist ja unter Brüdern"  --- der hilfreiche Deutsche ---
Es läuft doch immer unter dem gleichen Gesichtspunkt ab. Im Verhältnis zu Deutschland sind die Preise in PY eben gewaltig niedriger. Da sieht ein Angebot
für den Laien und Neuankömmling ohne Kenntnisse aus den Foren selbst noch nach satten, völlig überhöhten Aufschlägen immer noch günstig aus.
Wir hatten einen Vorvertrag mit einer "Auch Makler-in" Rosi bei moderaten Provision.
Doch plötzlich tauchte Selbige gleichzeitig als Verkäufer des Objektes auf ohne natürlich dabei die Provision fallen zu lassen.
Wir haben den Vertrag, noch vor dem Notartermin,  schnell rückgängig machen lassen.
Allerdings hatten wir über Freunde und PY Kenner nachgefragt, was davon zu halten ist.
Lapidare Antwort des Betreffenden,einem seit sehr vielen Jahren hier ansässigen deutschen Hotelbesitzers was regt ihr euch auf, dass ist hier doch so üblich ! 
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Christiane
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« Antwort #38 am: September 18, 2009, 08:37:54 »

Also hier hat kein "Girasol" entsprechendes gepostet. Oder habe ich da etwas überlesen  Huh

Aber dieses Posting erweckt den Eindruck als ob jemand ganz gewaltig unter Druck gesetzt wird. Von wem wohl........  Huh

fragt sich

Christiane
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La Costa
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« Antwort #37 am: September 18, 2009, 07:16:59 »

Gefunden im Kayforum

Leider muss ich es zum zweiten Mal klarstellen:
Mit meinem Benutzernamen "Girasol" schreibe ich lediglich in diesem Forum und im auswandern-webforum (letzter Beitrag dort 24.11.2008).
Die Behauptung, ich hätte beim Kauf unseres Grundstücks 145% zuviel gezahlt und dabei den vollen Namen eines Deutschen in Piribebuy genannt, entspricht nicht der Wahrheit, und ich habe dies zu keinem Zeitpunkt hier oder an einer anderen Stelle im Internet veröffentlicht.
Eine Bitte an die ehrlichen Mitglieder dieses Forums: Falls Euch ausserhalb der von mir oben genannten Foren ein Benutzer mit Namen "Girasol" oder "Bellinda" begegnet, bitte sagt mir per PN Bescheid.
Grüsse
Girasol
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Christiane
Gast
« Antwort #36 am: September 12, 2009, 12:46:40 »

Der Käufer sollte zusehen, dass er wegen arglistiger Täuschung zumindest die Preisverdoppelung annulliert bekommt.
Unabhängig von der Verjährungsfrage (".... Käufer habe den Titel ... erst Jahre später erhalten"), ist die Sache nicht frei von Merkwürdigkeiten.

Dazu mal eine Meldung von Radio ZP 30 aus dem Chaco vom 10.09.2009 zum besseren Verständnis

    Asunción: Lob für Justizverbesserung. - Die Volksverteidiger des Mercosur haben die Weiterentwicklung des paraguayischen Justizsystems anerkannt. Der argentinische Volksverteidiger, Roberto Horacio Fabio, sagte, die Richter würden mit grosser Effizienz arbeiten. Die ausländische Gruppe besuchte gestern verschiedene Urteilsgerichte und die Haftanstalten Tacumbú und Esperanza. Fabio selbst hat Paraguay bereits in vorangegangenen Besuchen kennengelernt. Er äusserte sich überrascht über die erreichten Fortschritte im nationalen Justizsystem. Zwar habe es in den Jahren 2006 und 2008 ebenfalls Gesetze im Land gegeben, diese seien offiziell aber nicht gültig gewesen. Inzwischen sei auf Justizebene aber eine Änderung passiert, sagte Fabio. (PPN)


Zitat
So wird sich der Anspruchsteller fragen lassen müssen, warum er mit Null Sprachkenntnissen keinen unabhängigen Übersetzer (T. K. scheidet hier aus) dabei hatte und wie es angehen könne, dass er nicht einmal in der Lage war die Betragsangabe entweder während des Notariates, oder doch einigermaßen zeitnah zu verifizieren.

In den hiesigen Verträgen werden die Beträge nicht in Zahlen angegeben, sondern ausgeschrieben. Wer also null Sprachkenntnisse besitzt und keinen unabhängigen Dolmetscher dabei hat, ist voll angeschmiert. In unserem Kaufvertrag steht zum Beispiel drin, dass der Dolmetscher die Haftung übernehmen muss, wenn wir was nicht richtig verstanden haben oder er etwas nicht richtig übersetzt haben sollte, so das es dann zu Missverständnissen kommen könnte. Unser Kaufvertrag wurde also nicht nur vom Verkäufer und von uns als Käufer, sondern auch noch vom Dolmetscher beim Notar unterschrieben.

Steht im besagten Vertrag auch dieser Passus drin? Das würde mich echt mal interessieren.

Christiane
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« Antwort #35 am: September 12, 2009, 09:42:51 »

Es war schon was vereinbart.
Naemlich eine Provision von ca 10 % und eine Aufwandspauschale von ca 10% (Festbetraege?).
Die aufgeschlagenen 100% auf den Kaufpreis wurden vom Raenscher verheimlicht


Und genau das ist ja auch die Crux.
Hier wurde die Unerfahrenheit des Käufers ausgenutzt und beim KPR derbe hingelangt.

Demnach also keine Provision, zumindest hins. der 100%-Spanne!

Aber, lassen wir das.
Der Käufer sollte zusehen, dass er wegen arglistiger Täuschung zumindest die Preisverdoppelung annulliert bekommt.
Unabhängig von der Verjährungsfrage (".... Käufer habe den Titel ... erst Jahre später erhalten"), ist die Sache nicht frei von Merkwürdigkeiten.

So wird sich der Anspruchsteller fragen lassen müssen, warum er mit Null Sprachkenntnissen keinen unabhängigen Übersetzer (T. K. scheidet hier aus) dabei hatte und wie es angehen könne, dass er nicht einmal in der Lage war die Betragsangabeentweder während des Notariates, oder doch einigermaßen zeitnah zu verifizieren.

JustNow
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Don Holiday
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« Antwort #34 am: September 12, 2009, 09:14:37 »


Wenn nichts vereinbart wurde ...



 >> "wenn nichts vereinbart wurde..."

Wie auch immer.
Es scheint an genau dieser Vereinbarungs-Notwendigkeit gefehlt zu haben!

JustNow


Es war schon was vereinbart.

Naemlich eine Provision von ca 10 % und eine Aufwandspauschale von ca 10% (Festbetraege?).

Die aufgeschlagenen 100% auf den Kaufpreis wurden vom Raenscher verheimlicht und kamen erst bei intensivem Studium des Titels (keine Spanischkenntnisse!) und durch Befragung der Nachbarn (viel spaeter) heraus.

Aber diese jetzt schon 120% haben nicht ausgereicht! Der Raenscher berechnete noch die vereinbarten 10+10% aus dem nicht zustande gekommenen ersten Grundstueckskauf.

Da waren wir bei 140%.

Und da der Raenscher das Geld eh schon hatte, und um die Unerfahrenheit, nicht vorhandenen Sprachkenntnisse, den Mangel an Bekannten in PY wusste, konnte er sich der Einnahme erfreuen und sich schon mal eine Harley bestellen.

Don H

Die Escribania hat der Raenscher veranlasst, den Titel nicht rauszuruecken, den hat der Kaeufer erst Jahre spaeter (nagelt mich jetzt bitte nicht auf Daten fest - sollte noch ein Prozess kommen, werden wir die genauen Daten bekommen) zu Gesicht bekommen und daher auch erst dann die Tragweite des Gewinns erfasst.
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« Antwort #33 am: September 12, 2009, 09:06:32 »


Na eben.
Vielen Dank, Herbert!

Immerhin doch ein Indiz dafür, dass ein Gepflogenheit für unwirksam erklärt wird, die jeder Grundlage entbehrt.

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« Antwort #32 am: September 12, 2009, 08:56:16 »

Wenn nichts vereinbart wurde und der Vermittler 140 % an Provision verrechnet, kann man bei Gericht beantragen daß diese auf einen üblichen Wert reduziert wird.

HH
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« Antwort #31 am: September 12, 2009, 08:09:38 »

§ 952 besagt auch wenn ein zu hoher %satz vereinbart wurde kann man bei Gericht beantragen daß dieser reduziert werde. Also nicht nur wenn kein %satz vereinbart wurde, sondern sogar auch wenn ein %satz vereinbart wurde, kann man diesen gerichtlich reduzieren lassen wenn er über den üblichen Werten liegt. Üblich sind in PY etwa 5 %.


Herbert,

die Interpretation stellt bezeichnenderweise und viel zu oft auf die Formulierung "wenn vereinbart worden ist ..." ab.
Wobei ich beim 2. Satz  >> "wenn nichts vereinbart wurde..." nicht kapiere, was in dem Falle dann überhaupt reduziert werden sollte.

Wie auch immer.
Es scheint an genau dieser Vereinbarungs-Notwendigkeit gefehlt zu haben!

Vielleicht hätte der Käufer gar auf einen (kostenlosen) Freundschaftsdienst vertraut haben dürfen?
Die blauäugige Vorabzahlung spricht ja eine beredte Sprache und ist im Geschäftverkehr mit einem gewerblichen Vermittler alles andere als üblich!

Hier muss - als Gebot der Logik - davon ausgegangen werden, dass entweder gar keine Provision, zumindest aber nicht die exorbitante 145%ige Höhe, abgesprochen wurde.

Fazit (und nicht nur mit Blick auf die Wette):
Noch immer ist keine 145% Provision erkennbar (!), vielmehr haben wir es, etwas unernst gesehen, eher mit einer Entreicherung zu tun.

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« Antwort #30 am: September 12, 2009, 07:00:57 »

Das habe ich schon ausführlich erklärt.


Ganz so einfach ist die Sache mit der Kommision nicht. Im Zivilgesetz ist das Vermittlungsgeschäft zwar nur sehr vage aber immerhin geregelt.

Klar ist auf jeden Fall im § 952 geregelt daß der Vermittler von beiden Parteien eine Remuneration verlangen kann. Weiter ist geregelt daß der Richter die Kommision festsetzen kann wenn kein Betrag oder %satz festgelegt wurde und muß ausgeglichen sein, wie so schön das Gesetz besagt.

Man kann klar erkennen daß dem vermittler eine PROVISION zusteht. Ich verstehe das so daß der Vermittler einen gewissen %satz verlangen kann. Dieser %satz muß sich aber im Rahmen der geleisteten Arbeit bewegen. Das bedeutet daß die Kommision sehr, sehr weit unter dem Wert des Objekts bewegen muß. 140 % Kommision sind sehr weit jenseits des erlaubten und entbehren jeder logischen Grundlage.

§ 952 besagt auch wenn ein zu hoher %satz vereinbart wurde kann man bei Gericht beantragen daß dieser reduziert werde. Also nicht nur wenn kein %satz vereinbart wurde, sondern sogar auch wenn ein %satz vereinbart wurde, kann man diesen gerichtlich reduzieren lassen wenn er über den üblichen Werten liegt. Üblich sind in PY etwa 5 %.

Ohne jeden Zweifel kann eine Komission nicht den Wert des Objekts oder mehr betragen, denn sonst würde es ja den Charakter einer Komission verlieren. Nur wenn der Vermittler das Objekt kauft und damit ein gewisses Kapital einsetzt und riskiert, könnte er das Objekt nach gutdünken und Möglichkeit verkaufen.

Auf jeden Fall ist ein Aufschlag durch den Vermittler von 140% rechtswidrig, ganz zu schweigen von der Ethik.

Auf keinen Fall kann man von einem guten und legalen Geschäft oder von der Dummheit der Käufer reden. Eventuell kann man von einer gewissen Sorglosigkeit der Käufer ausgehen. Das liegt aber an den fehlenden Möglichkeiten die ein Einwanderer anfangs hat um sich ausreichend zu informieren. Aber auch das falsche Vertrauen in die Landsleute spielt eine große Rolle.

Insgesamt kann man sagen daß die Schuld zu 90% beim Vermittler und zu 10% beim Käufer zu suchen sind.

Es kann sich nur um eine Provision gehandelt haben weil der Vermittler nicht der Besitzer war wie sich spätestens beim Notar herausgestellt hat. Darum muß sich die Höhe der Provision nach den gesetzlichen Bestimmungen richten.

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