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Autor Thema: Eine Frage an den Ranscher  (Gelesen 2385 mal)
Don Holiday
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« Antwort #14 am: September 06, 2009, 05:49:37 »


Ihr werdet binnen 24 Std. nicht in der Lage sein, den (unumstösslichen)
Beweis dafür anzutreten, dass 140% Provision auf den Grundstückskaufpreis verlangt u. bezahlt worden
sind!


Den unumstoesslichen Beweis, wer soll den liefern?
Und wie?

Den unumstoesslichen Beweis, dass ich Potenzstoerungen habe oder meine Haare faerbe?

Solche Beweise gehen nur unter Mithilfe des Taeters.

Und glaubst Du, der Ranscher wuerde hier zugeben, er haette 140% "Provision" eingesackt?

Don H
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« Antwort #13 am: September 06, 2009, 04:36:29 »

trotzdem kann man Provisionen von 140 % nicht rechtfertigen.

Herbert,

was soll der Blödsinn?

Ständige Fehlinterpretationen sind nicht nur zeitraubend sondern vor allem nervig.

Deshalb zum Mitschreiben für alle Ahnungslosen:

Um das Entgelt für eine Vermittlungstätigkeit, einen Provisionsanspruch also, überhaupt zu
begründen zu können, hätten sich beide Parteien zuvor über deren Fälligkeit und Höhe ver-
ständigt haben müssen.
Ohne diese Voraussetzung mag die Zahlung sonst etwas gewesen sein, aber gewiss keine
Provision!!
Deshalb kann es, auch wenns gut in den Kram passen würde, definitiv so NICHT gewesen sein;
anderenfalls würde sich der Kaufer wohl auch kaum beklagt haben können. Ganz einfach, oder?

Nach wie vor sage ich:
Zu keiner Zeit gab es eine Provisionsabsprache in Höhe von 140% des KPR!

Und damit diese nutzlose Quatscherei endlich aufhört, biete ich Herbert und Don folgende Wette an:

Einsatz: 1.000,00 USD (d. h. mein Obligo 1000 USD; Euer Obligo jeweils 500 USD)
Gegenstand der Wette: Ihr werdet binnen 24 Std. nicht in der Lage sein, den (unumstösslichen)
Beweis dafür anzutreten, dass 140% Provision auf den Grundstückskaufpreis verlangt u. bezahlt worden
sind!

Da Ihr angeblich so gut Bescheid wisst, schlagt also ein!
Mein Angebot steht für 24 Std. ab jetzt!

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aisa
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« Antwort #12 am: September 06, 2009, 02:52:09 »

Das Faustrecht wurde nicht direkt angesprochen, läuft aber auf das hinaus wenn die Gesetze unterlaufen werden und jeder Provisionen aufschlagen würde wie er will.

Kaufoptionen sind hier in diesen Fällen nicht üblich und sicher rechtlich auch nicht haltbar. Man kann es drehen und wenden wie man will und trotzdem kann man Provisionen von 140 % nicht rechtfertigen.

HH
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« Antwort #11 am: September 06, 2009, 12:11:30 »


Mit dem Faustrecht wie im Mittelalter, wie Just Now meint, geht es sicher nicht.



Herbert,

hatte ich das angesprochen? Welches Faustrecht denn??

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aisa
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« Antwort #10 am: September 06, 2009, 11:26:42 »

Das Wirtschaftsleben beruhte schon immer auf Vertrauen. Anders kann es überhaupt nicht funktionieren.
Es wäre unmöglich alles zu überprüfen was man kaufen will.
Nur einige Beispiele:
Beim Zementkauf kann man nicht alle Säcke bei Erhalt abwiegen.
Beim kauf von Kies oder Sand kann man die Menge nicht nachprüfen
Beim Baustahlkauf kann man die Stahlqualität nicht nachprüfen
Beim Kauf von Mehl kann man nicht überprüfen ob Mehlwürmer drinnen sind
Wenn ich in China etwas bestelle, kann ich mich nicht absichern daß ich auch das bekomme was ich bestellt habe
Wie mir vor langer Zeit passiert ist: Ich habe Waschpulver in der ExDDR bestellt. Es wurde nie geliefert weil die Firma pleite machte. Ich hätte natürlich vorher eine Buchprüfung auf meine Kosten verlangen sollen um das Problem zu verhindern

Wie man sieht ist es wegen dem Zeit und Kostenaufwand unmöglich sich 100 % im Handel abzusichern und somit ist man auf das Vertrauen gegenüber dem Geschäftspartner angewiesen.
Nur durch entsprechende Publikation der schwarzen Schafe kann man vielleicht andere vor Schäden bewahren.
Mit dem Faustrecht wie im Mittelalter, wie Just Now meint, geht es sicher nicht.

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« Antwort #9 am: September 06, 2009, 11:11:49 »

Die richtige Vorgangsweise im Handel, speziell beim Immokauf

Einwanderer die eine Immobilie kaufen wollen müssen folgendermaßen vorgehen.
1.   Man suche sich ein passende Immobilie.
2.   Man suche sich mindestens 10 Architekten die eine Schätzung des Grundstückswert vornehmen können. Kosten pro Schätzung etwa 200 bis 300 Euro. Gleizeitig beauftrage man einen Notar, nachdem seine Seriösität festgestellt worden ist, mit der Überprüfung des Titels.
3.   Man suche sich Referenzen und den Bekanntenkreis dieser Architekten um die Glaubwürdigkeit feststellen zu können.
4.   Man frage am Gemeindeamt nach den Fiskalwerten obwohl diese nur wenig mit den Verkehrswerten zu tun haben.
5.   Man suche nach Referenzen, Bekannten und Nachbarn des Immovermittler
6.   Man erkundige sich bei de örtlichen Polizeistation nach dem Vermittler
7.   Man befrage die Nachbarn des Objekts nach dem möglichen Wert des gewünschten Objekts
8.   Man besorge sich einen Auszug aus INFORCONF (Schufa) des Vermittlers
9.   Man suche bei allen Strafgerichten, Zivilgerichten sowie allen Staatsanwaltschaften des Landes ob Verfahren anhängig sind oder Anzeigen gegen den vermittler vorliegen
10.   Falls irgenwelche Verfahren anhägig sind, beauftrage man einen Anwalt mit dem Studium des Akts um feststellen zu können ob es sich um ein gutartiges oder bösartiges Verfahren handelt.
11.   Sollte sich herausstellen daß ein bösartiges Verfahren vorliegt, suche man sich ein anderes Objekt und einen anderen Vermittler und beginne wieder bei Nummer 5
12.   Sollte sich bei den Schätzungen herausstellen daß der Kaufpreis des Objekt mehr als 10 % über den Schätzwerten liegt, so suche man sich ein anderes Objekt und lasse davon wieder Schätzungen anfertigen
13.   Sollte sich bei den Referenzen der Architekten etwas Negatives ergeben, so tausche man den Architekt gegen einen anderen aus.
14.   Sollte nach dem Wechsel von 20 Vermittler noch immer Geld für das Objekt übrig sein, so kaufe man es auf Gott vertrauend daß es keine versteckten Problem geben wird.
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Don Holiday
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« Antwort #8 am: September 06, 2009, 10:24:54 »


Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass es sich bei dem "Aufschlag" um keine Provision gehandelt haben kann
Das gebietet schon die Logik, weil  die exorbitante Höhe eines Vermittlungshonorars nur von einem total Hirngeschädigten akzeptiert worden wäre!


Diese Version kannst Du getrost ausschliessen.
Kein Optionsgeschaeft.

Das glatte Gegenteil ist der Fall.
Wir haben hier einen typischen Fall von „Vertrauensmissbrauch“.
Der gute Harald hatte sich im Urlaub in ein Grundstueck verliebt, dass ihm der nette Ranscher zeigte. Er hatte sich ein paar Tage Bedenkzeit aus gedungen und aus DE den Kauf dann zugesagt. Er hat dann auf Wunsch des Ranschers tatsaechlich den gesamten Betrag auf das Konto des Ranschers in Franken ueberwiesen.
Nach einigen Monaten Hinhalte-Taktik kam die Antwort, das Grundstueck wuerde micht mehr zu verkaufen sein. Aber das gesamte Geld hatte der Ranscher schon!
(Ich las die entsprechenden E-Mails)

Aber der Ranscher hat ein besseres Angebot! Er schickte ein paar Fotos, auf denen man den Wald vor lauter Baeumen nicht sah. Das vertrauensvolle Paerchen verliess sich auf das Wort des Friseurs und erklaerte den Kauf des neuen Angebots. Das Geld hatte der Ranscher ja schon.

Was der Ranscher „vergass“ zu erwaehnen: Das Grundstueck wird von einem seit Urzeiten benutzten Auto-Sandweg durchtrennt. Ein Drittel des Grundstuecks ist dadurch so gut wie nicht nutzbar.
Was er den erfreuten Erwerbern mitteilen konnte, war „Der Strom geht direkt am Grundstueck vorbei, Wasser ist da.“
Ist natuerlich relativ!
Strom war in 800m Entfernung, das kostet.
Und das Wasser befindet sich in 100m Entfernung, allerdings unter dem Grundstueck.

Wir koennen also ausschliessen, dass der Ranscher auch nur einen Cent eigenes Geld einsetzte, den Preis fuer das Grundstueck hatte er schon Monate vorher aus seinem Konto.

Es handelt sich folglich um eine Provision.

Und niemand wurde wegen der Hoehe befragt, also hat auch keiner der Hoehe zugestimmt.


Tatsache ist jedenfalls, dass zumindest Options-, aber auch Käuferbenennungsverträge (gerade auch auf der iberischen Halbinsel, wie Don als langjähriger Kenner der Szene weiss) nicht unüblich sind.


Ja, die sind mir natuerlich bekannt und ich kenne selbst viele Faelle, in denen das so gehandhabt wurde. Ich selbst habe das allerdings nie gemacht.

Ein Makler sollte vermitteln.
Wer kauft/verkauft ist kein Makler, sondern ein Haendler.
Ich habe (ausser Werbung) nie eigenes Geld eingesetzt.

Und bei der Provision gibt es fuer mich eine „Anstaendigkeitsgrenze“ – da muss jeder selbst entscheiden, wie „anstaendig“ oder „unanstaendig“ er ist.

Wenn man in Spanien ein Haus vermittelt fuer – sagen wir mal – 500.000 Euro und 6% Provision erhaelt, so sind das schoene 30.000 Euro. Davon kann man wieder ein paar Tage leben.
Wenn man hier ein Grundstueck fuer 100 Mio Gs vermittelt, dann waeren 6% 6 Mio Gs. Das sind noch nicht mal tausend Euro. Davon lassen sich Werbung, Telefon, Druckkosten, Computer,  Diesel usw nicht finanzieren und von „Gewinn“ kann man da nicht sprechen.

Und da haben wir auch den Punkt, weshalb ich hier nicht arbeite. Will ich Geld verdienen, kann ich hotzplotz als Abzocker abgestempelt werden.

Don H

PS Ich habe damals dem Eddy gesagt (Skype) und geschrieben, 45% Provision von Pit sind in meinen Augen noch vertretbar.
Eddy meinte ja aber, Pit waere ein Gangster!
Also deshalb meine Frage an Eddy: Wenn Pit mit 45% Aufschlag ein Gangster ist, was ist denn der Anton Kerner bei 140% ?
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« Antwort #7 am: September 05, 2009, 08:07:25 »


"... wie er denn jemanden bezeichnet, der 140% aufschlaegt?"

Hallo Don,

ist es denn wirklich entscheidend, was Eddy oder sonstwer dazu meint, oder interessiert auch die Frage
einer generellen Zulässigkeit?

Falls letzteres der Fall sein sollte, kann ich Dir versichern, dass die o. a. Spanne keineswegs einmalig ist.

Immoverkäufer, nicht Makler natürlich, haben in einigen Segmenten (bis in die 90er) diese und auch deutlich
höhere Spannen gehabt.
Auch Juweliere. oder Kürschner und - Du wirst es kaum glauben - am unverschämtesten greifen auf
Reputation bedachte Anwälte ab, wenngleich sich hier nicht von Margen sprechen lässt, da es naturgemäß
am Einstandspreis mangelt.

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« Antwort #6 am: September 05, 2009, 07:21:55 »

Hallo Apelson + Herbert u. Don,

meine Erwiderung hier mal der Reihenfolge nach:

Marktwirtschaft ist keineswegs nur von Raubrittertum geprägt.
Begriffe wie Ethik und Moral haben ihren Stellenwert. Glücklicherweise!
Dennoch wird man zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie das Wirtschaftsleben kaum dominieren.
So lässt sich dem hier in Frage kommenden Sachverhalt von versch. Seiten  begegnen.
Mit Wohlwollen im Sinne des Unterlegenen, wird man möglicherweise von  Übervorteilung sprechen können.

Ich dagegen sage: "Jeder kriegt, was er verdient".

Wäre es nicht so dürfte jeder Idiot immer und immer wieder in dieselbe Grube fallen, gleichwohl aber darauf
vertrauen, dass sein Kontrahent ja als Geächteter dasteht, weil dieser der Versuchung nicht widerstehen
konnte, daraus einen Vorteil zu schöpfen.

Nein. So ist es ganz gewiss nicht und so darf es auch nicht sein!

Der Käufer war zu jeder Zeit Herr seiner Entscheidung.
Er hätte selbst auf dei Pirsch gehen, sich Informationen verschaffen und bis zum Vertragsabschluss jederzeit die Reissleine ziehen können.
Dummheit, meinetwegen auch Ignoranz hat noch niemandem gut getan.

Anderenfalls dürfte jeder alles falsch machen und für den Fall seines unvermeidbaren Niederganges, die Schuld
dann getrost in seinem, von krimineller Energie durchdrungenen, Umfeld suchen.

Jeder, ausgenommen vielleicht beamtete Zeitgenossen, lebt und überlebt in wirtschaftlicher Hinsicht  allein dadurch,
dass er mehr richtig, als falsch macht.
Eine eherne Regel, deren Gesetzmäßigkeit sich niemandem verschließt!

______________

Nun zu der von Herbert angesprochenen Maklercourtage:

Diese hat es (der 140%-Höhe nach) nie gegeben!

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass es sich bei dem "Aufschlag" um keine Provision gehandelt haben kann
Das gebietet schon die Logik, weil  die exorbitante Höhe eines Vermittlungshonorars nur von einem total Hirngeschädigten akzeptiert worden wäre!
Folglich werden auch keine Regelungen des auf Vermittlungsentgelte abstellenden Zivilgesetzbuches, noch Remunerations-Bestimmungen greifen.

Diesen Aspekt können wir getrost vergessen.

Statt dessen ist die Vermutung (teilw.) zutreffend: ".... wenn der Vermittler das Objekt kauft und damit ein gewisses Kapital einsetzt und riskiert, könnte er das Objekt nach Gutdünken und Möglichkeit verkaufen".

So kann es sich nur zugetragen haben!

Ob der Akteur das Grundstück zuvor erworben und bereits bezahlt, oder bis zum ausbedungenen Zahlungstermin nur das finanzielle Risiko an der Backe hatte, ist nicht entscheidend.

Ein Options- oder Käuferbenennungsvertrages, auf Basis eines festgelegten Preises, hätte es auch getan.
U. U. würde auch nur eine Verkaufsvollmacht einen ganz ähnlichen Zweck erfüllt haben (obwohl Herbert hier eine rechtsmissbräuchliche Verwendung wegen unzulässiger Vorteilsnahme wittern würde).

Tatsache ist jedenfalls, dass zumindest Options-, aber auch Käuferbenennungsverträge (gerade auch auf der iberischen Halbinsel, wie Don als langjähriger Kenner der Szene weiss) nicht unüblich sind.

Zurück zum hiesigen Grundstücksgeschäft:
Ganz gleich, ob das Objekt zuvor regulär gekauft und vollständig bezahlt, oder per Optionsvertrag gesichert war, in beiden Fällen ließ sich enstspannt mit dem End-Käufer paktieren.
Dieser hat das Objekt jedenfalls zum abgesprochenen (höheren) Preis erhalten, während andererseits auch der VK das ihm zustehende (wenngleich niedrigere) Salär bekam.

Angebot und Nachfrage .... Beides wurde eingehalten.
Und gelaufen ist es, wie es zwischen ungleichen Gegnern eigentlich immer läuft.

JustNow

NS: Christiane, aus den o. erw. Gründen sind die Bestimmungen des StGB nicht relevant.
Ehrlich gesagt versteh´ ich nicht, wie auch nur ein Mensch glauben kann, dass es sich hier um eine Provision gehandelt haben könnte.
Ist - mit Verlaub - doch weltfremd!
Wie hätte derartiges auch machbar sein sollen??
Vergiss den Wucherparagraphen!
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Christiane
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« Antwort #5 am: September 05, 2009, 06:50:35 »

Und noch etwas, wofür ich mir kaum Zuspruch erhoffe:
Eine Marge von 100% oder (wie hier) 140% ist im Immo-Metier nicht ungewöhnlich.

Hallo Justnow.
in welchem Land ist solche Provision nicht ungewöhnlich?

In Deutschland haben wir dafür den § 291 StGB Wucher, da steht folgendes:
    (1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
       1.    für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
       2.    für die Gewährung eines Kredits,
       3.    für eine sonstige Leistung oder
       4.    für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

    Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Missverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
       1.    durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
       2.    die Tat gewerbsmäßig begeht,
       3.    sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen lässt.

Keine Ahnung ob es in Paraguay auch so einen Paragrafen gibt der etwas über Wucher aussagt. Aber auf alle Fälle würde der Herr K. in Deutschland ziemlich schnell vom Ranscher zum Knastbruder avancieren.

Wenn nur 10% von dem stimmt was einem so zugetragen wird, dann muss man diesem Herrn eine besondere kriminelle Energie bescheinigen.

Christiane



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Don Holiday
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« Antwort #4 am: September 05, 2009, 06:00:33 »


Und noch etwas, wofür ich mir kaum Zuspruch erhoffe:
Eine Marge von 100% oder (wie hier) 140% ist im Immo-Metier nicht ungewöhnlich.
JustNow


Marge von 100% - Ethik - Moral

Wir muessen doch hier unterscheiden: Wer traegt das Risko?
Kaufe ich das Grundstueck und verkaufe es wieder, so trage ich das Risiko. Es koennte ja in die Hosen gehen, unverkaeuflich sein. Dann sitze ich auf einem Ladenhueter und verliere moeglicherweise.
Dieses Risiko lasse ich mir gerne mit 100% Aufschlag versuessen.

Kommt JustNow zu mir und fragt mich, ob ich einen Kaeufer fuer sein Grundstueck habe, JustNow alle Risiken traegt, dann stehen ihm auch die Gewinne zu, dem Vermittler eine Provision.

Da liegt der Knackpunkt! Gehe ich zur Deutschen Bank Immoabteilung und frage, ob sie mein Grundstueck anbieten, so werden sie auf 6% + MWSt bestehen, zahlbar von Kaeufer oder geteilt (je nach Bundesland). Die Deutsche Bank oder irgendeiner der grossen Makler wird wohl kaum in die AGB reinschreiben, dass 100 oder gar 140% Provision erlaubt sind.

In diesem Fall gehoerte das Grundstueck einem Paraguayer aus ASU und ist erst beim Notartermin vom Asunceno auf Harald uebergegangen.

Angefallen ist also nur eine Provision.

Der Anton K. trug keinerlei Risiko.

Etwa zur gleichen Zeit kaufte Eddy ueber Pit auch ein Grundstueck und auch in der Naehe. Pit schlug 45% (auf die gleiche Art wie Kerner bei Harald) auf und Eddy schrie Zeter und Mordio, als er das erfuhr. Pit ist in seinen Augen ein Gangster. Kann man deutlich auf Eddys Webseite lesen.

Und da setze ich nun an und bitte Eddy um Auskunft, wie er denn jemanden bezeichnet, der 140% aufschlaegt? 45% ist in seinen Augen ein Gangster, was ist der mit 140%?
Gleiche Zeit, gleiche Gegend, gleicher rechtlicher Rahmen.
Oder ist Eddy ein Rassist, der meint, ein Franke duerfe drei mal mehr, als ein Pole und ist immer noch kein Gangster?

Also nun mal Tittn uffn Tisch, Eddy!
Erklaer uns mal:

Ab wieviel Aufschlag ist der oder der ein Gangster?
Sind nur Polen Gangster?
Trifft das auch auf Franken zu?
Auch auf Leute, deren Haemorrhoiden Du am Geschmack erkennst?


Don H
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« Antwort #3 am: September 05, 2009, 04:35:18 »

Lieber Just Now,

ganz so einfach ist die Sache mit der Kommision nicht. Im Zivilgesetz ist das Vermittlungsgeschäft zwar nur sehr vage aber immerhin geregelt.

Klar ist auf jeden Fall im § 952 geregelt daß der Vermittler von beiden Parteien eine Remuneration verlangen kann. Weiter ist geregelt daß der Richter die Kommision festsetzen kann wenn kein Betrag oder %satz festgelegt wurde und muß ausgeglichen sein, wie so schön das Gesetz besagt.

Man kann klar erkennen daß dem vermittler eine PROVISION zusteht. Ich verstehe das so daß der Vermittler einen gewissen %satz verlangen kann. Dieser %satz muß sich aber im Rahmen der geleisteten Arbeit bewegen. Das bedeutet daß die Kommision sehr, sehr weit unter dem Wert des Objekts bewegen muß. 140 % Kommision sind sehr weit jenseits des erlaubten und entbehren jeder logischen Grundlage.

§ 952 besagt auch wenn ein zu hoher %satz vereinbart wurde kann man bei Gericht beantragen daß dieser reduziert werde. Also nicht nur wenn kein %satz vereinbart wurde, sondern sogar auch wenn ein %satz vereinbart wurde, kann man diesen gerichtlich reduzieren lassen wenn er über den üblichen Werten liegt. Üblich sind in PY etwa 5 %.

Ohne jeden Zweifel kann eine Komission nicht den Wert des Objekts oder mehr betragen, denn sonst würde es ja den Charakter einer Komission verlieren. Nur wenn der Vermittler das Objekt kauft und damit ein gewisses Kapital einsetzt und riskiert, könnte er das Objekt nach gutdünken und Möglichkeit verkaufen.

Auf jeden Fall ist ein Aufschlag durch den Vermittler von 140% rechtswidrig, ganz zu schweigen von der Ethik.

Auf keinen Fall kann man von einem guten und legalen Geschäft oder von der Dummheit der Käufer reden. Eventuell kann man von einer gewissen Sorglosigkeit der Käufer ausgehen. Das liegt aber an den fehlenden Möglichkeiten die ein Einwanderer anfangs hat um sich ausreichend zu informieren. Aber auch das falsche Vertrauen in die Landsleute spielt eine große Rolle.

Insgesamt kann man sagen daß die Schuld zu 90% beim Vermittler und zu 10% beim Käufer zu suchen sind.

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« Antwort #2 am: September 05, 2009, 01:11:49 »

 JustNow2,

ich schätze deine Beiträge, die nicht von Emotionen geleitet werden sehr.

Es steckt immer dein klarer Sachverstand dahinter.

Deinen Aussagen in diesem Artikel kann ich leider nicht zustimmen.

Man spricht ab einer bestimmten Gewinnspanne oder Marge nicht mehr vom klassischem Eigenverschulden

sondern " Übervorteilung eines Käufers in Unkenntnis der Sachlage "

man hat das Vertrauen eines Menschen ausgenutzt, um sich dadurch gewaltige finanzielle Vorteile zu verschaffen.

Ich bin sehr wohl für eine freie Marktwirtschaft, aber gibt es nicht auch hier moralische Grundsätze oder eine Ethik
als philosophische Disziplin ? damit meine ich nicht die deskriptive Ethik, sondern die Ethik, die sich mit dem menschlichen
Handeln befasst.



sehr freundliche Grüsse Apelson


 

 
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« Antwort #1 am: September 05, 2009, 11:32:28 »


Hallo Don,

zwar hattest Du AK angesprochen, allerdings muss ich mich zu diesem Thema einfach
äußern, weil meine Beurteilung von schuldhaftem Verhalten, auf einer vollständig anderen
Betrachtung fusst.

Ich gehe davon aus, dass wir es bei den Akteuren eines Grundstücksgeschäftes, mit gestandenen
und teilw. seit Jahrzehnten als geschäftsfähig geltenden Personen zu tun haben.

Diejenigen, die sich bei einem solchen Deal übervorteilt fühlen und nicht aufhören, zu lamentieren,
sind bezeichnenderweise fast immer auf der  Käuferseite zu finden. Neulinge und Greenhorns eben.

Genau diese Leute haben es doch aber geschafft, nicht nur einen (mitunter ansehnlichen)
Spargroschen auf die Seite zu bringen; sondern waren schließlich auch fähig, sich ein tausende km
entfernt gelegenes Refugium auszugucken, wie auch umfangreiche Maßnahmen zu ergreifen, die für
eine so einschneidende Veränderung des Lebensmittelpunktes unverzichtbar sind.

Man hat es also mit Personen zu tun, die durchaus wissen, was sie wollen, die in ihrem Bereich auch
ne ganze Menge richtig gemacht haben müssen, weil sich ein solcher Schritt anderenfalls nicht hätte
vollziehen lassen.

Schlussendlich haben sie dann beim Grundstückskauf aber jämmerlich versagt, weil eine der wesentlichen
Hürden aufgrund mangelnder Sorgfalt oder Ignoranz, nicht genommen worden ist.

Für mich ein klassischer Fall des Eigenverschuldens!
Diejenigen, die intelligent und souverän genug sind, eigenes Verhalten auch mal kritisch zu beleuchten
werden ob ihrer Dämlichkeit dann auch kein allzu großes Geschrei anstimmen.


Und noch etwas, wofür ich mir kaum Zuspruch erhoffe:
Eine Marge von 100% oder (wie hier) 140% ist im Immo-Metier nicht ungewöhnlich.

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« am: September 05, 2009, 09:12:46 »

Werter Anton,

ich hab da mal ne Frage.

Da traf ich doch einen gewissen Harald T., der durch Deine Vermittlung ein Grundstueck erwarb.

Das war so ungefaehr um die gleiche Zeit, wie Eddy seins von Pit vermittelt wurde.

Er zeigte mir die E-Mails, Deine Rechnungen, den Titel, den Privatvertrag, eben alles, was es gibt.

Daraus geht eindeutig hervor, dass Du 100% aufgeschlagen hast!

Eddy bezeichnet den Pit als „Gangster“. Weil er 45% aufgeschlagen hat. Was sagt er denn zu Dir, der Du doch 100% genommen hat?

Don H
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