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Autor Thema: Warum habe ich die Anwaltszulassung nicht bekommen?  (Gelesen 2424 mal)
Sgt. Christoph
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« Antwort #10 am: Juli 26, 2008, 08:48:15 »

Moment mal,

"Behördenwillkür / Korruption / mangelnde Rechtssicherheit
Reise- u. Aufenthaltsbeschränkungen
Fehlende Sozial- u. kaum vorhandene Gesundheitsfürsorge
Enteignungen, Landbesetzungen"

Diese von dir angeführten Dinge, sind doch genau die, denen du als "Gringo" ausgeliefert bist, also wenn du keine paraguayische Staatsbürgerschaft hast. Die korruption und das schlechte Gesundheitsystem sind glaube ich keine Frage der Staatsbürgerschaft. Auch ein Paraguayo kann so weit er es sich leisten kann die gleiche privare Krankenversucherung haben wie ein Gringo. Von Reise und Aufenthaltsbeschränkungen habe ich noch nie was in PY gehört ausser man hat wie der Assi Graf Thann wegen eines Ermittlungsverfahrens ein Ausreiseverbot. Ich bin eher der Meinung das man mit PY Staatsbürgerschaft besser gestellt ist als wie als Gringo.

Wie war das doch gleich nochmal? Wenn in PY ein Gringo ermordet wird kümmert es keine Sau und die Ermittlungen verlaufem im Sand.
Handelt es sich jedoch um einen Paraguayo sieht die Sache schon ganz anders aus.
Die Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft wäre für mich eh kein großer Verlust da ich dieses Land genau so wenig abkann wie eine Länder im Nahen Osten wie z.B Iran,Iraq, Syrien, Lybien. Dort regiert religöse Willkür hier bürokratische Willkür. Wenn dir in PY etwas nicht passt und du es dir leisten kannst dann kannst du immernoch Beamte und Co. bestechen....
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« Antwort #9 am: Juli 26, 2008, 07:40:32 »

Wieso verbiete sich das von selbst die PY Staatsbürgerschaft anzunehmen?
Für mich ist das was, was ganz  locker in Betracht käme...



Die Beurteilung dieser Frage ist nicht (nur) abhängig von Emotionen, sondern davon, welchen Stellenwert man Vor- und Nachteilen einzuräumen hat.

Angesichts der Komplexität dieses Themas, solltest Du Dich fragen, ob Du (keineswegs Deinen Lebensmittelpunkt) wohl aber die Staatsbürgerschaft tauschen wolltest, um künftig in fast allen Belangen schlechter gestellt zu sein.

Dabei geht´s nicht um Emotionen, sondern in erster Linie um die Beurteilung von Vor- und Nachteilen.

Vieles wurde in diesem Forum - auch in anderen natürlich -  dazu gesagt; deshalb nur einige (nach meinem Verständnis allerdings gravierende Punkte):

Behördenwillkür / Korruption / mangelnde Rechtssicherheit
Reise- u. Aufenthaltsbeschränkungen
Fehlende Sozial- u. kaum vorhandene Gesundheitsfürsorge
Enteignungen, Landbesetzungen

Wer wollte um DIESEN Preis seine Staatsbürgerschaft tauschen?
Und vor allen Dingen WARUM, zumal Du den Gringo damit eh nicht ablegen würdest.
Nenn´ doch mal einen triftigen Grund (würd mich schon interssieren)!

Immerhin gibt´s keine komfortablere Situation, als diejenige, in PY (oder sonstwo) zu leben und - für den Fall, dass es Not tut - jederzeit mit der unumstösslichen Gewissheit, auf existenzsichernden Unterhalt und Rundum-Krankenversicherung nach D. zurückkehren zu können.

Nimm´s jetzt nicht als Kompliment:

Die Tatache, dass ein Wechsel zur PY-Staatsbürgerschaft "so ganz locker" für Dich in Betracht käme, macht (wohl nicht nur mich) ziemlich nachdenklich.....

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aisa
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« Antwort #8 am: Juli 26, 2008, 07:32:08 »

Hast Du schon mal an die vielen Nachteile gedacht wenn man die PY annimmt und die D oder Ö ablegt?

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« Antwort #7 am: Juli 26, 2008, 03:41:28 »

Wieso verbiete sich das von selbst die PY Staatsbürgerschaft anzunehmen?
Für mich ist das was, was ganz  locker in Betracht käme...
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« Antwort #6 am: Juli 25, 2008, 07:50:12 »

Das hat nur mit der Mafia zu tun. Sie wollen nicht daß ich die Zulassung bekomme weil ich die Mafia sonst viel leichter verfolgen kann. Vielleicht liegts auch zum Teil daran daß ich den derzeitigen Präsident vom OGH vor vielen Jahren wegen Rechtsbeugung angezeigt habe.

Lange wird der sowieso nicht mehr Minister bleiben denn der steht an erster Stelle der Richter die von der neuen Regierung abgestezt werden. Er hat auch noch schnell sein abgelaufenens Mandat selber verlängert.

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« Antwort #5 am: Juli 25, 2008, 05:37:34 »


Paraguayische Staatsbürgerschaft.... Was sollte sich dadurch wohl ändern?

Abgesehen davon, hat Herbert ja wohl noch "alle Tassen im Schrank".

Denk´ mal ein Weilchen darüber nach, warum sich derartiges von selbst verbietet!

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« Antwort #4 am: Juli 25, 2008, 04:45:24 »

Es scheint mir aber so zu sein als wenn die doch irgendwie "am länger Hebel" sitzen würden....
Ich glaube wenn du es mit legalen Mitteln machen gibt es nur eines was dir wirklich helfen könnte.
Paraguayische Staatsbürgerschaft, wenn die dich nicht mehr als Gringo ansehen hast du rechtlich vielleicht bessere Chancen.

Wie sieht das eigentlich mit der PY Staatsbürgerschaft genau aus? Es heisst ja das man die nach 4 Jahren beantragen kann. Könnte man das auch beschleunigen, z.B durch eine Heirat mit einer Paraguayita?
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« Antwort #3 am: Juli 25, 2008, 03:44:52 »

Darüber gibt es nicht viel zu reden. Wer mich kennt, weiß daß ich NIE mit einer Mafia schwimmen werde. Ich wende andere, legale Methoden an.

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« Antwort #2 am: Juli 25, 2008, 03:28:19 »

LOL@ Don

Schade das die nur billigen Fusel köpfen und nicht sich selber ;-)

@ Herbert

Hast du denn keine Möglichkeit diese von dir in deinem Beitrag angesprochene "Mafia" zu deinen Gunsten zu nutzen?
Ich meine, du lebst doch nun schon seit 15 oder 17 Jahren dort und wirst wahrscheinlich auch nicht mehr wegziehen.
Also warum gegen den Strom schwimmen wenn man auch mit ihm schwimmen kann?
Es wäre doch mal interessant herrauszufinden, unter welchen Bedingungen man dir diese Zulassung erteilen würde. Ich meine vielleicht erwarten die Herren ja irgend eine Art "Beteilung" an deinen Anwaltsgeschäften...
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« Antwort #1 am: Juli 25, 2008, 09:04:57 »

Da werden die Oberabzocker vom Ober-Anti-Zocker-Forum
...vor Freude... ein Flaeschchen billigen Fusel gekoepft
haben....
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aisa
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« am: Juli 16, 2008, 09:44:16 »

Vor 4 Jahre habe ich die Anwaltszulassung beantragt. Der Antrag wurde abgewiesen und auch dem Einspruch wurde nicht stattgegeben.

Nun habe ich mich über die Kriterien nach denen die Zulassung erteilt wird, beim Generalsekretär vom Obersten Gerichtshof, erkundigt.

Er sagte mir daß man die Zulassung nur in der Zeit der Verbüßung einer rechtskräftigen Strafe nicht bekommt.

Man bekommt die Zulassung während eines laufenden Strafprozeß und nach einer verbüßten Strafe.

Ersteres trifft für mich nicht zu sodaß ich die Zulassung bekommen hätte müssen.

Daraus geht eindeutig hervor daß die Handelskammermafia kräftig am System gedreht hat um die Abweisung meines Antrags zu erreichen.

Nach der Abweisung meines Antrags habe ich auch eine Anzeige wegen Menschenrechtsverletzung bei der OEA in Washington erstattet. Mal sehen was dabei herauskommt.

Hier sieht man wieder wie korrupt die Richter vom OHG sind. Sie sind sich nicht zu schade die Verfassung zu ignorieren um damit einer Mafia behilflich zu sein.

Ich werde weiter darüber berichten.

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