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Autor Thema: Immobilienvermittlung jetzt mit gerichtlicher Zulassung  (Gelesen 515 mal)
aisa
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« Antwort #4 am: März 14, 2008, 08:10:01 »

Berichtigung:

Vermittlungen ohne Zulassung sind nicht illegal wie man in so manchen Foren lesen kann. Der Nachteil ist nur der daß eben ein nicht zugelassener Vermittler weniger seriös sein kann und keine Vorteile im Streitfall hat.



Wie schon Espatopy richtig bemerkt hat, ist die rechtliche Stellung beider Parteien im Streitfall wesentlich besser als bei einer Saufkumpelvermittlung.

HH
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Espatopy
Gast
« Antwort #3 am: März 14, 2008, 05:13:34 »

Also das finde ich nun nicht "fair" , Leute....
(und jeder weiss hier...ich schreibe durchaus
nicht immer "pro domo"...!)
nur weil der Herbert einen -kleinen-Wortdreher
gemacht hat....ihn dieserhalb nun schon gleich
wieder zu "zerreissen".

Doch -es ist eben schon so , dass es einen
Unterschied macht...wenn jemand eine offizielle
Zulassung hat...denn dadurch sind seine Kunden
in einer -rechtlich-deutlich besseren Position....als
wenn sie es mit einem "Kneipen-Bekanntschafts-
Makler" zu tun hätten...wenn es denn um häufig
nicht ganz klare Dinge geht.

Dieser Unterschied kann im Zweifel "Gold wert sein".
Wenn Herbert nun noch ein-offiziell lizensiertes-
Ladengeschäft hätte...würde das noch mehr helfen.

Jupp Du hast recht...über Qualifikation sagt das nicht - so -
viel...aber um bei Deiner Analogie zu bleibern....wenn jemand
mit einem gekauften Dorf-Führerschein und ohne Versicherung
einen Auto-Unfall hat.....was meinst Du...hat der schlechtere
oder bessere Karten...bei der Polizei/bei Gericht....wenn die
Dinge nicht ganz so klar sind (Zeugen?!)....als jemand,der
einen offiziellen (und schwer zu erreichenden) Asunciòn-
Führerschein und Versicherung hat??!

Denk`mal drüber nach...!Nein:mit der Lizenz kann Herbert - wenn
er denn will - nun auch offiziell werben....und hat damit Vorteile
gegenüber den Feld-und Wiesenmaklern aus Deutschland!
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Jupp
Gast
« Antwort #2 am: März 13, 2008, 09:31:17 »

Jau, habe bisher auch noch nie gehört das jemand mit seiner Unseriösität wirbt, aber bei Herbert ist ja bekanntlich alles möglich.

Auch wenn er das vermutlich anders definieren wollte, was soll so ein Papier für Vorteile bringen? Für wenige Dollar käuflich erworben, sagt das absolut nichts über die Qualität des Vermittlers aus.
Das sehe ich so wie einen Führerschein in PY. Den kann auch jeder käuflich erwerben, aber ein Auto steuern muss man deswegen noch lange nicht können.

Gruß
Jupp
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Christiane
Gast
« Antwort #1 am: März 13, 2008, 09:07:45 »


Vermittlungen ohne Zulassung sind nicht illegal wie man in so manchen Foren lesen kann. Der Nachteil ist nur der daß eben ein zugelassener Vermittler weniger seriöser ist und keine Vorteile im Streitfall hat.

Ein zugelassener Vermittler ist also weniger seriös als ein nicht zugelassener?


Immobiliensuchende können sich nun vertrauensvoll an mich wenden.

Warum sollten die Leute das tun? Nach Deiner Aussage bist Du ja nicht seriös Cheesy

Christiane
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aisa
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« am: März 13, 2008, 07:17:17 »

Heute habe ich die Zulassung mit der Nummer 350 als gerichtlich zugelassener Vermittler erhalten.

Für meine Kunden bedeutet das daß meine Vermittlungstätigkeit nun den strengen Richtlinien des Kaufmanngesetz Nr. 1034  von Art. 26 bis 46 unterliegt.

Der Vermittlungsvertrag unterliegt dem Zivilgesetz Art. 951 bis 958.

Meine Kunden haben dadurch die größtmögliche juristische Sicherheit denn Verstöße gegen das Gesetz führen zum Entzug der Zulassung.

Ein Vermittler (corredor) ist berechtigt Geschäfte zu vermitteln. Darunter fallen auch alle Arten von Waren, Versicherungen, Kredite, Aktien und sonstige Wertpapiere.

Der Vermittler muß über die getätigten Vermittlungen strengstens Buch führen.

Vermittlungen ohne Zulassung sind nicht illegal wie man in so manchen Foren lesen kann. Der Nachteil ist nur der daß eben ein zugelassener Vermittler weniger seriöser ist und keine Vorteile im Streitfall hat.

Immobiliensuchende können sich nun vertrauensvoll an mich wenden.

HH
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