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Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Autor
Thema: Graf Günter Thann Opfer der Justiz? (Gelesen 4216 mal)
tango
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #109 am:
Juli 23, 2008, 04:10:36 »
Also ein Aristokrat hatte Probleme bei den Schluchtenscheißern --- jetzt hat er Probleme in der Pampa --- bedarf es da noch einer erweiterteten Diskussion bezüglich der Seriosität seiner Person?
Gruß aus Hamburg
tango
ps: Adel verpflichtet --- wäre er ein Preuße, hätte er sich erschossen.
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aisa
Der Paraguayexperte mit 19 Jahre Erfahrung
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #108 am:
Juli 23, 2008, 02:46:30 »
Wir kennen den Kläger nicht persönlich. Es handelt sich um einen Mann aus Obligado-Hohenau.
HH
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Don Holiday
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #107 am:
Juli 23, 2008, 08:36:46 »
Hallo Herbert,
ich habe keine Lust, den Quatsch auf der graeflichen Internet-Praesenz nachzulesen.
Der blaubluetige Schreibstil ist mir zu - hier faellt mir momentan kein Wort ein - ich les es nunmal nicht gern.
Wer ist denn der Klaeger?
Jemand, den wir kennen?
Don
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Christiane
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
«
Antwort #106 am:
Juli 23, 2008, 08:22:41 »
Zitat von: aisa am Juli 23, 2008, 07:46:41
In Paraguay ist das schon interessant. Der Kläger muß beweisen das Günter die Verleumdungen im Internet geschrieben hat. Ohne eindeutige Beweise gibt es keine Verurteilung. Ausserdem muß der Kläger eindeutig beweisen daß er WISSENTLICH verleumdet hat. Wenn dem Günter der Nachbar erzählt hat das das so war, ist Günter für sein Geschreibsel strafrechtlich nicht verantwortlich.
Mit anderen Worten, in diesem Fall wäre es effektiver dem Kontrahenten klar zu machen, dass er ein ein Gesicht wie ein Telefonbuch hat; Aufschlagen, Nachschlagen, Zuschlagen.....
Christiane
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aisa
Der Paraguayexperte mit 19 Jahre Erfahrung
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #105 am:
Juli 23, 2008, 08:03:06 »
Besonders in den Internetcafes wäre es unmöglich zu überprüfen wer was und wann geschrieben hat. Bei einer Morddrohung per e-mail wäre dann der Internetcafebesitzer Komplize. Ein völlig irrsinnige Vorstellung.
HH
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Westerland
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #104 am:
Juli 23, 2008, 07:51:06 »
für Deutschland mal wieder mal was neues
http://www.microsoft.com/germany/mittelstand/newsletter/recht53.mspx
http://www.jurpc.de/rechtspr/20080009.htm
Wer einen DSL-Anschluss besitzt, musste in der Vergangenheit damit rechnen, wegen einer Urheberrechtsverletzung, die ein Dritter begangen hatte, auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Dies hatte die Rechtsprechung in der Vergangenheit regelmäßig mit der sogenannten Mitstörerhaftung begründet. Jetzt gibt es eine oberlandesgerichtliche Rechtsprechung, die den Anschlussinhaber entlastet.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 20.12.2007 (Az. 11 W 58/07) entschieden, dass der Inhaber eines Internet-Anschlusses nicht ohne konkrete Anhaltspunkte verpflichtet ist, die weiteren Nutzer des Anschlusses zu überwachen. Eine Haftung des Anschlussinhabers als Mitstörer käme nämlich nur in Betracht, wenn der Anschlussinhaber, der weder Täter noch Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung ist, Prüfungspflichten verletzt habe. Der Umfang der Prüfungspflicht richte sich danach, inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen Instruierung und Überprüfung der weiteren Nutzer zuzumuten sei. Eine solche Prüfungspflicht bestehe jedenfalls dann nicht, wenn die weiteren Nutzer volljährig seien und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass diese den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen werden.
Diese neue oberlandesgerichtliche Rechtsprechung zur Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers hilft möglicherweise auch Unternehmen, die als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen ihrer Mitarbeiter in Anspruch genommen werden, nachdem diese den im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellten Internet-Zugang für rechtswidrige Zwecke missbrauchten.
[TIPP] Lassen Sie sich vorsorglich dennoch von Ihren Mitarbeitern schriftlich bestätigen, dass diese zur Kenntnis genommen haben, dass die Nutzung des im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellten Internet-Anschlusses zu rechtswidrigen Zwecken, insbesondere zu Urheberrechtsverletzungen, untersagt ist.
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.12.2007 – Az. 11 W 58/07
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aisa
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #103 am:
Juli 23, 2008, 07:46:41 »
In Paraguay ist das schon interessant. Der Kläger muß beweisen das Günter die Verleumdungen im Internet geschrieben hat. Ohne eindeutige Beweise gibt es keine Verurteilung. Ausserdem muß der Kläger eindeutig beweisen daß er WISSENTLICH verleumdet hat. Wenn dem Günter der Nachbar erzählt hat das das so war, ist Günter für sein Geschreibsel strafrechtlich nicht verantwortlich.
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #102 am:
Juli 23, 2008, 05:57:57 »
Zitat von: aisa am Juli 22, 2008, 09:31:07
Dabei wurde aber nicht bedacht daß man nicht feststellen kann ob Günter oder Elke vor dem Computer saß als die beanstandeten Texte geschrieben wurden.
Das ist normalerweise uninteressant. Der Inhaber des Anschlusses hat dafür zu sorgen, dass von seinem Anschluss kein Mist gebaut wird. Sollte das Gericht in Paraguay auch zu diesem Schluss kommen, hat der Herr "Graf" schlechte Karten und haftet voll dafür.
Christiane
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aisa
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #101 am:
Juli 22, 2008, 09:31:07 »
Am Montag habe ich wieder mal den Akt Thann durchgesehen. Ich kam zu dem Schluß daß sich da zwei Spinner getroffen haben. Der Kläger kann nicht beweisen was er anklagt und Günter schreibt weiterhin Blödsinn. Günter darf nun auch in Obligado beim Friedensrichter unterschreiben und muß nicht immer nach Encarnacion fahren. Vorstrafe hat er übrigens in Österreich keine.
Am 3. Juli hat er bei einer Versöhnungsaudienz gräflich, hoch und heilig versprochen jegliche weitere Verleumdungen zu unterlassen und eine Entschuldigung auf seine Kosten zu veröffentlichen. Seine Versprechen haben nicht lange angehalten denn der Kläger hat bald danach wieder seitenweise Ausdrucke aus Hola-Paraguay mit neuen Verleumdungen vorgebracht. Der Kläger hat nun beantragt daß die Uni in San Lorenzo die IP Nummer von der Redaktion von Hola-Paraguay feststellen soll. Damit will man offensichtlich ermitteln wo der verdächtige Computer steht. Dabei wurde aber nicht bedacht daß man nicht feststellen kann ob Günter oder Elke vor dem Computer saß als die beanstandeten Texte geschrieben wurden.
Der Akt hat bereits etwa 100 Seiten und es ist noch immer keine Lösung abzusehen. Günter wird mit der Verarschung langfristig letztlich gewinnen, aber er muß auch die Kosten tragen. Wie immer freuen sich die Anwälte.
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Westerland
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #100 am:
März 20, 2008, 05:10:18 »
Zitat von: Aiko am März 20, 2008, 02:23:18
mein lieber nordischer Insulaner! Gut geschlafen? Auch schon richtig wach? Dann kanns losgehen! Das hast Du geschrieben: Ihr Umgangston entschuldigt sie aber für einiges, zeigt er doch ihren Interlekt. Liebeleinchen, lass Dich korrigieren: es muss heißen: Intellekt! Ich wiederhole:
I n t e l l e k t !!!
Ach lieeeeeeeber Aiko
Der Graf würde hier für sie empfehlen:
Die Bachblütentherapie
mit:
Chicory
Wegwarte
soll wirken bei denen,
die übermäßig Besitzergreifenden, die andere ständig "berichtigen" müssen und immer die volle Zuwendung vor ihrer Umgebung fordern.
Gewöhnlich voller Selbstmitleid.[/
b][/size]
schon mal darüber nachgedacht was zum Thema zu schreiben?
----------------------------------------------------------------
Ach Aiko,
könnte diese Passage mal von dir gekommen sein?
Thema: Kays Forum als Einnahmequelle geplant?
Zitat
Hallo Aisa, ich finde es auch nicht gerade gut, wenn der erste Beitrag von mir grantig oder bösartig wirkt. Aber mindestens von Dir erwarte
iich
eine untadelige Form .................
zitat Ende
Nicht jeder der sich für super hält ist ein Superheld!
iich
müßte mich erst daran gewöhnen aber es geht schon
iich
denke andere könnten sich ebenfalls anschließen
Gruß von der Insel
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Aiko
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
«
Antwort #99 am:
März 20, 2008, 02:23:18 »
mein lieber nordischer Insulaner! Gut geschlafen? Auch schon richtig wach? Dann kanns losgehen! Das hast Du geschrieben: Ihr Umgangston entschuldigt sie aber für einiges, zeigt er doch ihren Interlekt. Liebeleinchen, lass Dich korrigieren: es muss heißen: Intellekt! Ich wiederhole:
I n t e l l e k t !!!
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aisa
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #98 am:
März 19, 2008, 08:59:07 »
Mein lieber Freund Don Holiday kontaktierte mich heute und wies mich auf die daemlichen Abzocker hin, die auf ihrer Webseite den Text haben:
"WARNUNG ! VORSICHT ! Angersbach, Bock, Brosius, Hasengruber, Kerner, Topachi, Felber, Rickel, Helble, Dittmar, Lucky, Hammerschmidt, Walther, Thann sind Namen die man sich merken sollte !"
WO IST DON HOLIDAY?
Ist er nicht mal mehr wert zumindest als gemeines A..loch bezeichnet zu werden? Waehrend Toni sogar doppelt erwaehnt wird?
Der Don versicherte mir, heute vor Gram schlecht schlafen zu koennen
HH
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #97 am:
März 19, 2008, 05:39:35 »
Zitat von: thann am März 11, 2008, 10:04:42
http://www.hola-paraguay.com/details.php?image_id=410
Unser Antiabzockerlogo wird noch überarbeitet, jedoch ist dies für grafische Anfänger schon einmal ganz juut !!!!
Hallo ihr Tann´s ist der Märchenwald schon eröffnet?
schlecht geklaut und zwar hier:
http://antiabzocker.net/index.php
Ihre Grafik hat leider eine weitaus schlechtere Auflösung, kommt davon wenn man von nichts eine Ahnung hat.
Wieder mal aufgefallen Herr "Graf" da hilft auch ihr nachträglich eingefügtes Copyrigt nichts.
Das Original hat halt auch die original Pixel, gelle.
liebe Grüße
Westerland
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Westerland
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Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #96 am:
März 13, 2008, 10:01:44 »
Zitat von: Eala Freya am März 13, 2008, 09:45:57
An Westerland,
zu 1. Wo schrieb ich etwas von E-MaiI Adressen?
Ich schrieb „Allerdings nur über E-Mail Kopien“
Bei logischer Denkweise (Ich weiss, ist bei vielen nicht mehr vorhanden) = STRG + C, STRG + V.
Zu2. Ich schrieb „Männlichere Methoden“ .
Antwort liest sich aus dem Beitrag.
Gruss
Horst
Zitat:
"Allerdings nur über E-Mail Kopien oder Forenbeiträge aus dem Internet, wo sich jeder, jeden Namen zulegen kann"
Zitat Ende
denke mal so eindeutig ist das nicht.
Ihr Umgangston entschuldigt sie aber für einiges, zeigt er doch ihren Interlekt.
Gruß
Westerland
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EalaFreya
Gast
Re: Graf Günter Thann Opfer der Justiz?
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Antwort #95 am:
März 13, 2008, 09:45:57 »
An Westerland,
zu 1. Wo schrieb ich etwas von E-MaiI Adressen?
Ich schrieb „Allerdings nur über E-Mail Kopien“
Bei logischer Denkweise (Ich weiss, ist bei vielen nicht mehr vorhanden) = STRG + C, STRG + V.
Zu2. Ich schrieb „Männlichere Methoden“ .
Antwort liest sich aus dem Beitrag.
Gruss
Horst
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